GoBD
Das Bundesministerium für Finanzen hat die seit 2014 geltenden GoBD in seinem Schreiben vom 28.11.2019 neu gefasst. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1.1.2020.
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Das Bundesministerium für Finanzen hat die seit 2014 geltenden GoBD in seinem Schreiben vom 28.11.2019 neu gefasst. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1.1.2020.
Mit der Überarbeitung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) kommt die Finanzverwaltung unter anderem zahlreichen Forderungen aus der Wirtschaft nach.
Die neuen Regelungen gelten seit dem 1.1.2020. Die Auswirkungen auf die DATEV-Programme analysieren wir derzeit.
Für die Steuerpflichtigen ergeben sich durch die GoBD-Überarbeitung fast ausschließlich Verbesserungen und Klarstellungen. Erfahren Sie, was sich im Einzelnen ändert.
jetzt lesenDer aktualisierte GoBD-Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) unterstützt steuerliche Berater und Unternehmer dabei, die neuen GoBD-Regelungen möglichst rechtssicher anzuwenden.
In den Prüfberichten für Kanzlei-Rechnungswesen und die weiteren DATEV-Rechnungswesen-Programme wird die Ordnungsmäßigkeit der Programme nach GoBD bestätigt.
Die Prüfberichte finden Sie im Hilfe-Center: Dok.-Nr. 0903717
Laut GoBD sollen Buchungsstapel "bis zum Ablauf des Folgemonats" festgeschrieben werden. In der Praxis bedeutet das: spätestens zum UStVA-Termin.
Für Wirtschaftsjahre ab 01.01.2016 kann die UStVA mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen standardmäßig nicht mehr übermittelt werden, wenn offene Buchungsstapel (aktuelle Periode oder Vorperioden) vorhanden sind.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1080636
Bei Fragen zu den GoBD steht Ihnen der DATEV-Programmservice zur Verfügung.
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