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Grundsteuerreform
Die beschlossenen unterschiedlichen Länderregelungen sorgen bei Immobilienbesitzern und Besitzern von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie deren Steuerberaterinnen und Steuerberatern für erheblichen Mehraufwand im Alltagsgeschäft. Das Know-how muss bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst aufgebaut und nachgehalten werden.
Klärung der abzugebenden Feststellungserklärungen
Welche Ihrer Mandantinnen und Mandanten sind Eigentümer eines Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs? Wer von ihnen möchte Sie mit der Deklaration der Grundsteuerwerte beauftragen?
Erstellung der Erklärung
Sie müssen Daten aus verschiedenen Quellen ggf. manuell in eine Feststellungserklärung übertragen und auf Vollständigkeit prüfen. Dabei kann es sich um Daten aus Papierbescheiden, kanzleiinternen Programmen, Verträgen, externen Datenbanken wie BORIS-D oder auch um von Ämtern bereitgestellte Daten handeln.
Statusüberwachung
Eine Statusüberwachung des gesamten Prozesses über alle Mandate hinweg ist notwendig und muss gut organisiert sein, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen auf eine große Anzahl von betroffenen Mandantinnen und Mandanten trifft. Dieser Aufwand muss innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums bewältigt werden.
Freigabe und Übermittlung
Achtung: Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen endet am 31. Januar 2023 - ausgenommen Bayern. Hier endet die Frist erst am 30.04.2023. Für große Mandate mit vielen Grundstücken kann es für die Mandantinnen und Mandanten zeitaufwändig werden, jede Feststellungserklärung vor der Abgabe zu sichten und freizugeben.
Eingang und Prüfung des Bescheids
Behalten Sie die Einspruchsfristen im Blick. Da voraussichtlich eine Vielzahl an Feststellungserklärungen auf Sie zukommt, muss die Fristenüberwachung gut organisiert sein und sollte möglichst automatisiert ablaufen.
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