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Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde.
Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 musste deutschlandweit eine Bewertung der Grundstücke erfolgen. Die Bewertung erfolgte anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) an Stelle der Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer wurden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025.
Hier finden Sie eine Übersicht über die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Länder.
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