Digitalisierung verstehen

Was ist der Unterschied zwischen elektronisch und digital?

Ob etwas digital oder elektronisch passiert, macht für viele Menschen keinen Unterschied. Sie benutzen beide Begriffe synonym. Erfahren Sie hier, was elektronisch und digital unterscheidet.

Der Unterschied zwischen elektronisch und digital

Elektronisch vs. digital oder: Die neue Arbeitswelt

Mit der Corona-Pandemie hat die Digitalisierung in Unternehmen einen riesigen Fortschritt gemacht. Statt in großen Kongresszentren finden ganze Veranstaltungen online statt, Webinare ersetzen Seminare und die Kollegen und Kolleginnen treffen sich nicht mehr im Meeting, sondern kommen aus dem Homeoffice im Video-Chat zusammen. Diese Art zu arbeiten bietet den Unternehmen und den Angestellten zahlreiche Vorteile, sie erfordert aber auch neue Lösungen (z. B. für die digitale Signatur). Daher wird es wichtig, zu wissen, was elektronisch oder digital bedeutet und ob es einen Unterschied gibt.

Definition elektronisch oder digital

Der Duden definiert die beiden Begriffe zwar, aber das bringt kaum ein besseres Verständnis. Zum Begriff „elektronisch“ führt das Wörterbuch aus: „auf Elektronik basierend, sie benutzend“ und nennt die folgenden Beispiele:

  • eine elektronische Rechenmaschine
  • elektronische Datenverarbeitung, kurz EDV
  • elektronische Musik
  • elektronische Post
  • elektronisch gesteuerte Antennen

Für das Adjektiv „digital“ kennt der Duden vier Bedeutungen:

  • „mithilfe des Fingers erfolgend“, ein medizinischer Begriff lateinischer Herkunft (digitalis = Finger, Zehe), eine Untersuchung digital durchführen
  • „in Stufen erfolgend, in Einzelschritte aufgelöst“, ein physikalischer Begriff abgeleitet vom englischen „digital“ in „Digit“, Ziffer, Stelle, z. B. ein digitales Signal
  • „Digitaltechnik, Digitalverfahren betreffend, auf ihnen beruhend“ ist ebenso möglich und betrifft auch die Physik, die Herkunft ist ebenfalls das englische „digital“
  • „in Ziffern darstellend, in Ziffern dargestellt“, aus dem technischen Gebrauch

Die meisten Menschen denken bei „elektronisch“ an elektrische Geräte mit Leiterplatten wie den PC oder einen Fernseher. „Digital“ löst oft die Assoziation mit einer Digitaluhr aus. Diese zeigt im Gegensatz zum analogen Modell die Zeit direkt in Ziffern und nicht mit Zeigern auf einem Ziffernblatt an. Für die Digitalisierung von Prozessen im Unternehmen sind diese Vorstellungen nicht hilfreich. Erschwerend kommt hinzu, dass Bezeichnungen wie E-Akte in die Irre führen.

Was ist der Unterschied zwischen elektronisch und digital?

Technisch gesehen liegt bei elektronisch vs. digital der Unterschied darin, dass die Elektronik in der modernen Kommunikations- und Datenspeichertechnik die Basis bereitstellt, um digitale Signale zu senden. Denn in der Technik ist etwas digital, wenn es lediglich zwei Zustände kennt. In der Sprache der Computer sind das „0“ und „1“, die ausreichen, um alle erdenklichen Inhalte zu speichern und anzuzeigen.

Und was ist der Unterschied zwischen digital und elektronisch bei der Unterschrift?

Dank Plug-and-play sowie eigener IT-Abteilungen oder externer Dienstleister sind heutzutage keine besonderen technischen Kenntnisse erforderlich, um die Veränderungen durch die Digitalisierung im Arbeitsalltag zu bewältigen. Die meisten Programme (wie z. B. DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen) sind intuitiv zu benutzen und bieten bei Fragen praktische Hilfestellungen für den Nutzer. Wichtig wird das Thema elektronisch vs. digital aber beim Thema elektronische oder digitale Unterschrift oder Signatur.

Denn mittlerweile finden viele Prozesse im Unternehmen papierlos statt und auch die Kommunikation mit Mandanten, Kunden oder Lieferanten erfolgt häufig (sogar bis zum Vertragsabschluss) ohne Unterlagen in Papierform. Daher muss sichergestellt werden, wer welches Dokument erstellt oder unterzeichnet hat und dass keine Veränderungen vorgenommen worden sind.

Elektronisch vs. digital: rechtlich ein großer Unterschied

Der Gesetzgeber nutzt die Bezeichnung elektronische Signatur als Rechtsbegriff, um die Verwendung elektronischer Signaturen zu regeln. Dabei gelten europaweit die Standards, die die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and Trust Services) festlegt. Deutschland setzt diese Vorgaben im Vertrauensdienstegesetz um.

In der eIDAS steht zur elektronischen Signatur:

„Daten in elektronischer Form, die an andere Daten in elektronischer Form angehängt oder mit ihnen logisch verknüpft sind und die vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet werden.“

Digital dagegen bezieht sich auf den technischen Vorgang, bei dem durch die Kombination von Verschlüsselungstechnik und Zertifikat sichergestellt wird, dass das Dokument nach dem Signieren nicht mehr verändert, manipuliert oder gefälscht werden kann.

Bei der Signatur von papierlosen Dokumenten sorgen die Begriffe digital oder elektronisch also für die Unterscheidung zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen und technischer Ausführung.

Sie möchten mehr über die elektronische Signatur bzw. die digitale Unterschrift wissen? Dann lesen Sie unseren Artikel „Unterschied: digitale Signatur und elektronische Signatur.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!