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Digitalisierung verstehen
Sogar die meisten Verträge lassen sich heutzutage digital unterschreiben. Oder heißt es elektronisch signieren? Wir erklären den Unterschied zwischen digitaler und elektronischer Signatur.
Im Alltag werden die digitale und elektronische Unterschrift als Bezeichnung oft synonym benutzt. Doch tatsächlich gibt es einen Unterschied. Digitale und elektronische Signatur meinen nicht dasselbe. Was auf den ersten Blick verwirrend scheint, ist eigentlich ganz einfach.
Legen Sie den Fokus auf die Begriffe „Unterschrift“ und „Signatur“, stellen Sie fest, dass in beiden Fällen das Einverständnis, die Zustimmung oder die Bestätigung einer Person zu etwas wie einem Dokument oder einem Vertrag gemeint ist. Grundsätzlich können Sie eine handschriftliche, digitale oder elektronische Unterschrift leisten.
Das zeigt: Die Bezeichnungen Unterschrift und Signatur können Sie bedenkenlos synonym verwenden. Dagegen gibt es einen Unterschied bei digitaler und elektronischer Signatur.
Die elektronische Signatur ist ein rechtlicher Begriff, der definiert, wie eine Unterschrift und die Verifikation eines Dokuments rechtssicher erfolgen können. Das ist in Deutschland im Vertrauensdienstegesetz geregelt. Europaweit gilt die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and Trust Services). Bei der elektronischen Signatur stehen verschiedene Stufen zur Wahl:
Dabei gilt: Bei der einfachen elektronischen Signatur „unterschreiben“ Sie mit nur wenigen Klicks. Das Verfahren ist besonders einfach, aber es ist nicht sonderlich sicher. Daher bietet es sich nur für wenig sensible Dokumente an.
Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur ist der Aufwand für den Unterzeichner höher, da er sich eindeutig identifizieren muss (z. B. mittels DATEV SmartCard), allerdings steigt auch die Sicherheit. Hier können Sie Dokumente und Transaktionen mit mittlerer Sensibilität durchführen.
Die qualifizierte elektronische Signatur bietet den höchsten Standard und verknüpft die verifizierte Identität des Unterzeichners mit einer Zertifizierung und Verschlüsselung des Dokuments. Damit sind spätere Änderungen, Manipulationen oder eine Fälschung unmöglich. Diese Variante eignet sich selbst für anspruchsvolle Transaktionen und bietet die höchste (Rechts-)Sicherheit.
Während die elektronische Unterschrift den rechtlichen Aspekt in den Vordergrund stellt, bezieht sich der Begriff „digitale Signatur“ auf den technischen Vorgang. Dieser versieht das elektronische Dokument mit einem Zertifikat und verschlüsselt es. Dieser Schritt sorgt dafür, dass spätere Versuche, den Inhalt zu verändern, zu fälschen oder zu manipulieren, sofort sichtbar werden. Stellen Sie sich einfach vor, Sie kennzeichnen einen Vertrag in Papierform mit einem Prägesiegel.
Zusätzlich werden alle Unterzeichner eines Dokuments mit einem privaten Schlüssel verbunden. Diese Verbindung kann später mit einem öffentlichen Schlüssel jederzeit eingesehen, aber nicht mehr verändert werden. So entsteht ein elektronisches Dokument, das ebenso sicher und eindeutig ist wie ein Papiervertrag, den alle Beteiligten bei einem persönlichen Zusammentreffen unterzeichnet haben.
Hier erhalten Sie noch einmal alle Fakten übersichtlich dargestellt. So wird der Unterschied zwischen digitaler und elektronischer Unterschrift sofort deutlich.
Die digitale oder elektronische Unterschrift erleichtert den Arbeitsalltag und spart Reise-, Papier- und Druckkosten sowie die Auslagen für Boten. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zur Nutzung der elektronischen Signatur über die Möglichkeiten.
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