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Digitalisierung im Unternehmen
Die elektronische Signatur spart Tinte, Papier und Platz in der Ablage. Außerdem präsentieren Sie Ihr Unternehmen modern und innovativ und schließen Verträge, ohne dass die Parteien sich treffen müssen, auch wenn ein Gesetz die Schriftform vorsieht.
Früher mussten viele Dokumente eigenhändig unterschrieben werden. Das erforderte ein Treffen der beteiligten Parteien oder das Hin- und Herschicken der vorbereiteten Dokumente. Mittlerweile hat sich die Technik weiterentwickelt und bietet die nötigen Rahmenbedingungen für eine zuverlässige elektronische Signatur. Der Gesetzgeber ist ebenfalls aktiv geworden und hat die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. So können Sie heutzutage fast alle Dokumente mit einer elektronischen Unterschrift rechtsgültig schließen. Informieren Sie sich jetzt bei DATEV.
Die Digitalisierung vereinfacht den Arbeitsalltag nur, wenn Sie Dokumente ohne Medienbrüche nutzen können. Viele Unternehmen verwenden die elektronische Signatur noch nicht. Das bedeutet, dass Dokumente, die in elektronischer Form vorliegen, ausgedruckt und händisch unterzeichnet werden müssen. Danach erfolgt eine erneute Digitalisierung durch Scannen, und das Original auf Papier wird im Archiv abgelegt. Das muss nicht sein. Mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift können Sie Angebote, Rechnungen, Mahnungen, Berichte und die meisten Verträge fälschungssicher und eindeutig unterzeichnen. Es stehen verschiedene Möglichkeiten für die digitale Signatur zur Wahl.
Die simpelste Form der elektronischen Signatur entsteht, wenn Sie elektronische Daten mit anderen elektronischen Daten verknüpfen. Folgende Beispiele dienen der Verdeutlichung:
Diese Art der digitalen Unterschrift ist absolut nicht rechtssicher und erfüllt nicht die Anforderungen an Verträge, für die der Gesetzgeber die Schriftform vorsieht. Sie eignet sich nur für die einfache interne Kommunikation wie die Reisekostenabrechnung oder einfache Absprachen.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur dagegen kann zweifelsfrei dem Unterzeichner zugeordnet werden und ermöglicht dessen Identifizierung. Dazu kommen Signaturerstellungsdaten zum Einsatz, die nur dem Unterzeichner zugänglich sind und die fest mit den unterzeichneten Daten verknüpft werden. Das stellt sicher, dass spätere Veränderungen sichtbar werden. Bei der Umsetzung sind Sie als Unternehmer relativ frei. Empfehlenswert sind internationale Standards wie S/MIME oder PGP. Das Verfahren hat rechtlich nicht den Stellenwert einer eigenhändigen Unterschrift, ist aber für den unkomplizierten Einsatz im Geschäftsalltag durchaus interessant und geeignet.
Diese Variante ist ideal, um sensible Dokumente innerhalb des Unternehmens zu bearbeiten oder Anordnungen zu treffen. Auch können geschäftliche Transaktionen mit geringem bis mittlerem Risiko wie unverbindliche Angebote oder Verträge mit niedrigem Volumen auf diese Weise abgeschlossen werden
Nutzen Sie für die fortgeschrittene elektronische Signatur die DATEV SmartCard
Die qualifizierte elektronische Signatur ist das, was sich die meisten Menschen spontan unter einer digitalen Unterschrift vorstellen. Denn diese Art, einen Datensatz zu signieren, entspricht tatsächlich der klassischen Unterschrift unter einem Vertrag – auch in rechtlicher Hinsicht. Diese elektronische Signatur erfordert allerdings einen höheren Aufwand, nicht zuletzt, um die Vorgaben des Gesetzgebers zu erfüllen. Für rechtssichere Vertragsabschlüsse ist Folgendes erforderlich:
Die qualifizierte elektronische Signatur mit Verschlüsselung und Karte erfüllt als echte elektronische Unterschrift höchste Anforderungen und ist für alle Rechtsgeschäfte geeignet, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern. Dazu gehören Verbraucherkredite, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung. Aber auch in anderen Bereichen ist es vorteilhaft, eine elektronische Signatur zu erstellen, statt per Hand zu unterschreiben. Das gilt unter anderem bei:
Denn auch Steuerberater dürfen Erstellungsberichte und Wirtschaftsprüfer Prüfberichte elektronisch unterschreiben.
Die Umstellung von Stift und Papier zur digitalen Signatur erfordert ein solides Basiswissen, damit der Prozess reibungslos funktioniert. Bei DATEV erfahren Sie oder Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, worauf es ankommt. Entdecken Sie jetzt unseren Online-Vortrag zum Thema.
Digitale Unterschriften – Rechtliche Grundlagen, technische Anforderungen und Umsetzung
Viele Softwarelösungen von DATEV bieten die Möglichkeit, die qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen. Folgende Lösungen stehen auf dem DATEV-Marktplatz zur Verfügung
intarsys GmbH - Sign Live! CC DATEV Edition
Sign Live! CC unterstützt Sie mit einer Inhouse-Lösung zur qualifizierten elektronischen Signatur im Rahmen des DATEV Softwareangebotes.
Für die Inhouse-Lösung sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Nach der Installation von Software und Kartenlesegerät sowie dem Erhalt der Signaturkarten und der zugehörigen PIN können Sie oder Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die qualifizierte elektronische Signatur im Unternehmen nutzen.
FP Digital Business Solutions GmbH - FP Sign für DATEV
FP Sign für DATEV ist ein einfacher und weltweiter Zugang auf eine cloudbasierte Browser-Lösung, gehostet in deutschen BSI-zertifizierten Rechenzentren.
Mit der Signaturlösung lassen sich Dokumente aus DATEV heraus signieren oder von Mandanten gegenzeichnen, ohne Medienbruch oder Programmwechsel. Diese können außerdem ohne einen eigenen Account einfach per Knopfdruck unterschreiben und sparen Papier und Kosten. Der FP Sign-Connector kann einfach in DATEV DMS installiert werden.
Die elektronische Unterschrift macht viele Vorgänge in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Kanzlei einfacher. Zu den Pluspunkten zählen:
Nutzen Sie bei der elektronischen Signatur die Unterschiede in den Qualitätsstufen, um für jeden Vorgang im Unternehmen eine unkomplizierte und ausreichende Lösung zu haben. Nicht immer muss es eine qualifizierte elektronische Signatur sein, oft genügt die fortgeschrittene elektronische Unterschrift
Häufig werden die beiden Begriffe elektronische Signatur und elektronische Unterschrift synonym verwendet und das ist auch problemlos möglich. Denn gemeint ist immer der gleiche Prozess. Die Bezeichnung elektronische Signatur rückt den technisch-mathematischen Aspekt des Verfahrens in den Vordergrund, während Sie mit der elektronischen Unterschrift mehr auf den rechtlichen Aspekt der Technik abzielen.
Bei einer qualifizierten Einzelsignatur „unterschreiben“ Sie mit der PIN-Eingabe ein bestimmtes Dokument elektronisch.
Bei der Stapelsignatur signieren Sie bis zu 25 verschiedene Dokumente gesammelt mit nur einer einzigen PIN-Eingabe. Das ist empfehlenswert bei Dokumenten, die zusammengehören oder nur einen Kunden oder Klienten betreffen. Versehen Sie dazu die Dokumente mit einer Seriennummer wie 1/15, 2/15 usw.
Die elektronische Unterschrift ist in der DATEV Software einfach umzusetzen. Schauen Sie dieses Video, um den Prozess Schritt für Schritt zu erfassen.
Nutzen Sie die qualifizierte elektronische Signatur unter anderem in folgenden Programmen und Bausteinen:
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