Sozialversicherungswissen

Krankengeld: Ab wann zahlt die Krankenkasse?

Ist ein Arbeitnehmer krank, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Doch der Anspruch besteht nicht unendlich lang. Wann gilt Krankengeld oder Lohnfortzahlung?

Fällt ein Arbeitnehmer längere Zeit wegen einer Erkrankung aus, ist die Situation für beide Seiten belastend. In der Anfangszeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohn oder Gehalt weiterzuzahlen. Gleichzeitig muss Ersatz für den Ausfall gefunden und finanziert werden. Der Arbeitnehmer dagegen hat oft nicht nur Angst um seinen Arbeitsplatz. Er fürchtet auch das – niedrigere – Krankengeld. Ab wann die Leistungen der Krankenkasse gelten, ist oft strittig. Hier erhalten Sie einen kompletten Überblick.

Krankengeld

Lohnfortzahlung oder Krankengeld: Wer hat Anspruch?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er umfasst sechs Wochen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht. Daher erhalten auch folgende Personengruppen weiterhin Lohn oder Gehalt, wenn sie wegen Krankheit ausfallen:

  • geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • kurzfristig Beschäftigte (der Anspruch endet mit dem letzten Arbeitstag)
  • Rentner (Altersrente oder Erwerbsminderungsrente), die als Arbeitnehmer beschäftigt sind
  • Auszubildende (Entgeltfortzahlung der Ausbildungsvergütung)

Wartezeit bei der Entgeltfortzahlung

Neue Mitarbeiter oder Auszubildende haben während der ersten vier Wochen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses keinen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In der Regel erhalten Betroffene in dieser Zeit von der Krankenkasse Krankengeld.

Besteht die Erkrankung über die vierte Woche hinaus, ist die Wartezeit erfüllt und der Arbeitgeber ist für die Wochen fünf und sechs zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Erst danach kommt wieder der Anspruch auf Krankengeld zum Tragen.

Krankengeld: Wer hat Anspruch?

Während jeder abhängig Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hat, fällt der Kreis der möglichen Empfänger von Krankengeld abweichend aus. Diese Leistung erhalten:

  • sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Empfänger von Arbeitslosengeld 1

Geringfügig Beschäftigte und Studierende, die weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten und nicht über den Arbeitgeber krankenversichert sind, erhalten kein Krankengeld von der Krankenkasse. Auch Selbstständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, sind vom Krankengeldbezug ausgeschlossen. Sie müssen ähnlich wie Privatversicherte den Tarifbaustein Krankengeld ausdrücklich beantragen und dafür einen Zusatzbeitrag abführen.

Außerdem zahlt die Krankenkasse nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit kein Krankengeld. In diesen Fällen sind die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften die richtigen Ansprechpartner.

Krankengeld: Ab wann besteht ein Anspruch für Arbeitnehmer?

Ab dem ersten Tag, an dem ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, entsteht ein Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch für folgende Situationen:

  • stationärer Krankenhausaufenthalt (ab dem ersten Tag)
  • Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Betreuung eines kranken Kindes (Voraussetzungen beachten)

In den meisten Fällen kommt dieser Anspruch jedoch nicht sofort zum Tragen. Denn bei der Frage Krankengeld oder Lohnfortzahlung hat der Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber Vorrang. Das heißt, die meisten Arbeitnehmer erhalten zuerst sechs Wochen lang das gewohnte Einkommen weiter, erst danach springt die Krankenkasse ein.

Wichtig ist dabei: Während viele Arbeitgeber in den ersten drei Krankheitstagen durchaus auf einen „gelben Schein“ verzichten, zählen für die Krankenkasse nur die Tage, an denen ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit attestiert hat.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Nachweis von Krankheitstagen seit dem 01. Januar 2023 deutlich leichter.

Seitdem gilt die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Das funktioniert so:

  • Die Arztpraxis übermittelt die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse,
  • Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber zwar immer noch selbst über die Arbeitsunfähigkeit informieren, eine Attestvorlage ist allerdings nicht mehr erforderlich.
  • Eventuell erforderliche Verlängerungsbescheinigungen werden ebenfalls automatisch elektronisch übermittelt.

Vor Erstellung der Lohnabrechnung rufen Sie über die DATEV-Lohnprogramme LODAS classic oder Lohn und Gehalt einfach die Daten bei der Krankenkasse ab. Bitte beachten Sie, dass für Privatversicherte, Krankschreibungen aufgrund von Kinderbetreuung, stufenweise Wiedereingliederung, Privat-Atteste, Reha-Maßnahmen und ausländische Bescheinigungen weiter das bekannte Papierverfahren gilt.

Hier finden Sie unterstützende DATEV Angebote zum eAU-Abruf

Krankengeld oder Lohnfortzahlung: Wie hoch ist der Anspruch?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall soll den Arbeitnehmer nicht schlechterstellen. Das heißt, sein Einkommen darf durch die Krankheitstage nicht sinken. Er ist so zu stellen, als hätte er gearbeitet. Die meisten Lohn- und Gehaltsbausteine werden also fällig. Es gilt:

  • Das Arbeitsentgelt ist fortzuzahlen.
  • Dazu zählen auch Zuschläge für wegen Krankheit ausgefallener Sonn- und Feiertagsarbeit.
  • Bei Akkordlohn, Stücklohn oder Provisionen ist der Durchschnittsverdienst zu ermitteln und zu zahlen.
  • Nachtzuschläge sind ebenfalls zu leisten, aber sie müssen im Krankheitsfall versteuert werden.
  • Auslösen, Reisekostenpauschalen oder Schmutzzulagen und ähnliche an die tatsächliche Arbeitsleistung gebundene Zahlungen entfallen.
  • Abweichende Regelungen sind ausschließlich über Tarifverträge möglich.

Krankengeld: Wie viel Geld gibt es?

Die Höhe des Krankengeldes ermittelt die gesetzliche Krankenversicherung anhand des vorherigen Arbeitsentgelts. Dabei gilt:

  • Arbeitnehmer erhalten 70 % des Bruttoeinkommens.
  • Es werden jedoch maximal 90 % des Nettoeinkommens erstattet.
  • Bei der Ermittlung des Anspruchs werden Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld mit einbezogen.
  • Im Jahr 2023 gilt ein Tageshöchstsatz in Höhe von 116,88 Euro für das Krankengeld.
  • Vom Krankengeld gehen Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
  • Beiträge zur Krankenversicherung werden dagegen nicht fällig, wenn während des Bezugs keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen anfallen.

Für die meisten Betroffenen bedeuten diese Regelungen, dass sie deutlich weniger Krankengeld als Lohn oder Gehalt erhalten. Gleichzeitig fallen in der Regel höhere Ausgaben für Zuzahlungen für Medikamente, stationäre Aufenthalte und Hilfsmittel an. Im schlimmsten Fall ist ein Umbau der Wohnung erforderlich. Daher ist es empfehlenswert, den Schutz durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen.

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige mit Privatversicherung erhalten kein Krankengeld. Für sie ist ein Schutz über einen zusätzlichen Krankentagegeldtarif unerlässlich.

Wie lange wird das Gehalt bei Krankheit gezahlt?

In der Theorie klingt es einfach: Arbeitnehmer haben sechs Wochen (42 Kalendertage) lang einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die Wartezeit erfüllt ist. In der Praxis gilt diese Frist jeweils für eine Erkrankung. Das führt zu folgender Situation:

  • Fällt ein Arbeitnehmer wegen mehrerer verschiedener Erkrankungen kurzfristig nacheinander aus, besteht für jede einzelne Erkrankung ein Lohnfortzahlungsanspruch von sechs Wochen.
  • Das gilt auch, wenn die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar anschließend entsteht.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Rechtslage:

Krankengeld oder Entgeltfortzahlung bei kurzfristiger Beschäftigung
Ein Unternehmen stellt einen Mitarbeiter befristet für das Weihnachtsgeschäft vom 01. November bis zum 31. Dezember ein. Das Arbeitsverhältnis ist kurzfristig und sozialversicherungsfrei. Der Mitarbeiter ist vom 15. Dezember bis zum 4. Januar arbeitsunfähig erkrankt.

Er hat während des Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Wartezeit von vier Wochen ist erfüllt. Das heißt, der Arbeitgeber muss die Tage zwischen dem 15. und dem 31. Dezember vergüten. Ab dem 01. Januar des Folgejahres besteht kein Arbeitsverhältnis und damit keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung.

Krankengeld: Ab wann entsteht ein Anspruch bei verschiedenen Krankheitsfällen?
Schwieriger wird die Beurteilung, wenn ein Arbeitnehmer häufiger erkrankt oder an verschiedenen Beschwerden leidet.

Angenommen, ein Arbeitnehmer ist wegen einer Herzerkrankung längerfristig arbeitsunfähig. Die erste Bescheinigung stammt vom 01. Mai. Nun kommt am 03. Juni ein Bandscheibenvorfall hinzu, der allein ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit auslösen würde. Dieser zweite Krankheitsfall gilt als Hinzutritt einer weiteren Erkrankung und löst keine erneute Sechs-Wochen-Frist aus. Sechs Wochen nach der ersten AU fällt der Mitarbeiter in den Krankengeldbezug und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.

Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter erst wegen der Herzerkrankung arbeitsunfähig ist, und nach erfolgreicher Behandlung dieser Beschwerden einen Bandscheibenvorfall erleidet. Selbst wenn die AU für das Herzleiden genau 42 Tage dauert und die AU für die folgende Erkrankung direkt am nächsten Tag ausgesprochen wird, entsteht ein neuerlicher Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Einschränkend gilt allerdings die 12-Monats-Frist. Ist ein Arbeitnehmer mehrfach wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig (z. B. Kreislaufbeschwerden), werden die Krankheitstage addiert. Überschreitet die Summe die 42 Tage, die der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, fällt der Mitarbeiter in das Krankengeld, auch wenn er immer nur wenige Tage am Stück krankgeschrieben war. Bitte beachten Sie, dass die Frist mit der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für eine bestimmte Erkrankung beginnt und nicht auf das Kalenderjahr bezogen ist. Lediglich wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die gleiche Erkrankung mindestens sechs Monate liegen, kann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Krankenkasse des Mitarbeiters oder an einen Rechtsanwalt.

Krankengeld: Ab wann endet der Anspruch?

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen lang Krankengeld. Danach erfolgt die sogenannte Aussteuerung. Der Arbeitgeber meldet dann das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsverhältnis bei der Krankenkasse ab. Das arbeitsrechtliche Vertragsverhältnis bleibt bestehen.

Das soziale Netz sieht in diesem Fall das Nahtlosigkeitsprinzip vor.

  • Kann ein Arbeitnehmer aufgrund einer längeren Erkrankung nicht arbeiten, ist die Erwerbsminderungsrente der nächste Schritt.
  • Hat der Rentenversicherungsträger den Anspruch zum Zeitpunkt der Aussteuerung noch nicht abschließend geprüft, kann das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (nach § 145 SGB III) als Überbrückung genutzt werden. Dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Krankenversicherungsbeiträge und Betroffene stehen nicht gänzlich ohne Einkommen da.

Einen weiteren Punkt, den Arbeitnehmer unbedingt beachten müssen, ist, dass Verlängerungen der Arbeitsunfähigkeit nahtlos erfolgen. Fehlt für einige Tage (z. B. Wochenende) die Bescheinigung, entfällt für diese Tage der Anspruch auf Krankengeld und die Krankenasse kann die gesamten Anspruchsvoraussetzungen neu bewerten. Die neue eAU erleichtert das zuverlässige Einreichen der Atteste, allerdings ist es unerlässlich, sich rechtzeitig um einen Arzttermin zu bemühen, falls eine Folgebescheinigung ausgestellt werden soll.

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