Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Seit 1. Januar 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die klassische Krankmeldung auf Papier.
Hier finden Sie zentral alle notwendigen Informationen – zum Hintergrund, zu den anstehenden Aufgaben und können sich einen Überblick über die Unterstützungsangebote der DATEV zum Thema eAU verschaffen..
+++ Letzte Aktualisierung 03.02.2023 +++
Seit dem 01.01.2023 werden für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("gelbe Zettel") für den Arbeitgeber oder die Krankenkasse nicht mehr auf Papier ausgestellt. Die Ärzte übermitteln die Daten zur Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen. Der Arbeitgeber bzw. die lohnabrechnende Stelle ruft die Daten wiederum bei den Krankenkassen ab. Ausführliche Informationen erhalten Sie in folgendem Dokument im DATEV-Hilfe-Center:
1. Prozessbetrachtung
Verschaffen Sie sich einen Überblick über das neue Verfahren. (Dok.-Nr.
1022887)
2. Prüfen
Prüfen Sie die Prozesse in der Kanzlei sowie in der Zusammenarbeit mit ihren Mandanten.
3. Entscheiden
Entscheiden Sie, ob die eAU vom Mandanten oder von der Kanzlei abgerufen werden soll.
4. Informieren
Informieren Sie Ihre Mandanten. An der rechten Seite finden Sie entsprechende Musteranschreiben.
Je nachdem, ob der Abruf der eAU über die Kanzlei oder über das Unternehmen erfolgt, unterscheiden sich die Vorgehensweisen. Welches Szenario betrifft Sie?
Seite weiterempfehlen:
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!
Bitte wählen Sie eine Berufsgruppe.