Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 1. Januar 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die klassische Krankmeldung auf Papier.

Hier finden Sie zentral alle notwendigen Informationen – zum Hintergrund, zu den anstehenden Aufgaben und können sich einen Überblick über die Unterstützungsangebote der DATEV zum Thema eAU verschaffen..

+++ Letzte Aktualisierung 31.10.2023 +++

Vier Schritte, die in der Kanzlei zum Thema eAU zu tun sind:

1. Prozessbetrachtung
Verschaffen Sie sich einen Überblick über das neue Verfahren. (Dok.-Nr. 1022887)

2. Prüfen
Prüfen Sie die Prozesse in der Kanzlei sowie in der Zusammenarbeit mit ihren Mandanten.

3. Entscheiden
Entscheiden Sie, ob die eAU vom Mandanten oder von der Kanzlei abgerufen werden soll.

4. Informieren
Informieren Sie Ihre Mandanten. An der rechten Seite finden Sie entsprechende Musteranschreiben.

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