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Der eAU-Abruf kann in der Kanzlei in den Lohnabrechnungsprogrammen LODAS und Lohn und Gehalt durchgeführt werden. Es ist zu unterscheiden, ob der Mandant ein Vorsystem einsetzt, in denen die eAU-relevanten Daten per ASCII exportiert werden können.
Beachten Sie, dass der ASCII-Import von eAU-relevanten Daten derzeit nur in LODAS möglich ist. Die Erweiterung in Lohn und Gehalt ist für Ende I. Quartal 2023 geplant.
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