Kollegenforum

Kooperationskanzlei DAS STEUERBÜRO

Die beste Form der Zusammenarbeit zu finden. Das ist Anspruch der Kanzlei DAS STEUERBÜRO GbR. Dabei stehen immer der Kunde und die Mitarbeiter im Vordergrund. Im Ergebnis werden ausschließlich Geschäfte gemacht mit Menschen, zu denen die Kanzlei eine gute Beziehung hat. Viele Jahre Erfahrung lehrten die Kanzleiinhaber und -mitarbeiter, dass dies im Kern, beim Umgang mit sensiblen Kundendaten und Informationen, in einer immer komplexeren Welt digitaler Formen der Zusammenarbeit, den Ausschlag gibt. Unikate Prozesse zu bauen und individuell zu beraten, braucht eine gute Beziehungsebene als Basis. So lotet die Kanzleileitung gemeinsam mit den Mitarbeitern aus, welcher Marktteilnehmer zur Kanzlei passt.

Jörg Eckstädt, Mitgesellschafter DAS STEUERBÜRO Braunschweig,
hält das Kollegenforum 'DATEV E-Steuern: Digitale Prozesse rund um die Steuererklärung'.

Jörg Eckstädt zum Kollegenforum 'DATEV E-Steuern: Digitale Prozesse rund um die Steuererklärung'

Inhalt des Kollegenforums

Sehen Sie im Kollegenforum, wie der Prozessablauf der elektronischen Steuererklärung im Kanzleialltag aussehen kann. Ein Berufskollege zeigt Ihnen, wie die einzelnen Prozessschritte bei ihm in der Kanzlei geregelt sind. Er diskutiert mit Ihnen, warum es sich lohnt, hier aktiv zu werden. Nach etwa einem Monat findet ein weiterer Termin statt, um mit den Teilnehmern nachzufassen. Dieser zweite Termin findet online statt, dauert eine Stunde und dient dem Austausch über die ersten Erfahrungen bei der Umsetzung. Die Kooperationskanzlei sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DATEV stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Lernen Sie die Vorteile kennen, die sich für Ihre Kanzlei ergeben und erhalten Sie einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Themen:

  • Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
  • DATEV Meine Steuern
  • Vollmachtsdatenbank
  • Abruf der vorausgefüllten Steuererklärungsdaten (VaSt)
  • elektronische Steuerkontoabfrage
  • elektronische Freizeichnung durch den Mandanten
  • Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung
  • Nachreichung digitaler Anlagen
  • elektronische Bescheidprüfung
  • Bekanntgabe des elektronischen Bescheids
  • elektronischer Einspruch
  • Übermittlung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen
  • Sonstige Nachrichten ans Finanzamt
  • Leistungen zum elektronischem Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!