Art.-Nr. 12839 | Kompaktwissen Beratungspraxis

Wachstumschancengesetz (E-Book)

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Temporäre Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten

Anpassungen beim steuerlichen Verlustabzug

Anhebung steuerlicher Grenzwerte (Buchführungspflicht, Ist-Besteuerung, geringwertige Wirtschaftsgüter, vierteljährliche UStVA)

Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung elektronischer Rechnungen

Erscheinungstermin (vsl.)
Januar 2024
Seitenzahl (ca.)
30 Seiten
Dateiformat
EPUB + PDF
Hinweis
Dieser Artikel ist noch nicht verfügbar.

Liquidität war schon immer wichtig, aber in der aktuellen Situation ist sie für viele Unternehmen unabdingbar.

Mit dem Wachstumschancengesetz sollen Impulse für mehr Wachstum und Investitionen der aktuell schwächelnden deutschen Volkswirtschaft gesetzt werden. Das Bundeskabinett hat hierzu ein Paket beschlossen, das zahlreiche Einzelmaßnahmen in Einzelgesetzen beinhaltet. Damit sollen Investitionen insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen durch eine Verbesserung der Liquidität leichter werden. Hierzu werden sowohl Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Steuerlast der Unternehmen führen, als auch Maßnahmen, die unmittelbar zu einer Stärkung der Liquidität der Unternehmen führen (Prämien, Zulagen), eingeführt bzw. angepasst.

Dies soll zum einen mit einem Bündel von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden. Hier sind z. B. deutlich erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern und Wohngebäuden ebenso vorgesehen wie eine zeitliche Ausweitung beim steuerlichen Verlustabzug.

Darüber hinaus soll es Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts geben, wie z. B. die Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten oder die Anhebung der Schwellenwerte bei Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten.

Als letzter Baustein sind Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness vorgesehen, wie z. B. die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung elektronischer Rechnungen sowie einer Mitteilungspflicht auch für innerstaatliche Steuergestaltungen.

Dem Wachstumschancengesetz wurde am 24.11.2023 im Bundesrat nicht zugestimmt. Das Gesetz muss im Vermittlungsausschuss überarbeitet werden. Das Kompaktwissen wird nach Zustimmung des Bundesrates fertiggestellt.

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