Art.-Nr. 35933 | Kompaktwissen Beratungspraxis

Wachstumschancengesetz

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Temporäre Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten

Anpassungen beim steuerlichen Verlustvortrag

Anhebung steuerlicher Grenzwerte

Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung elektronischer Rechnungen

Erscheinungstermin
Anfang Mai 2024
Seitenzahl
28 Seiten
Format
Spiralbindung 17 x 24 cm
Hinweis
Dieser Artikel ist noch nicht verfügbar.

Liquidität war schon immer wichtig, aber in der aktuellen Situation ist sie für viele Unternehmen unabdingbar.

Mit dem Wachstumschancengesetz sollen Impulse für mehr Wachstum und Investitionen der aktuell schwächelnden deutschen Volkswirtschaft gesetzt werden. Das Bundeskabinett hat hierzu ein Paket beschlossen, das zahlreiche Einzelmaßnahmen in Einzelgesetzen beinhaltet. Damit sollen Investitionen insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen durch eine Verbesserung der Liquidität leichter werden. Hierzu werden sowohl Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Steuerlast der Unternehmen führen, als auch Maßnahmen, die unmittelbar zu einer Stärkung der Liquidität der Unternehmen führen, eingeführt bzw. angepasst.

Dies soll zum einen mit einem Bündel von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden. Hier sind z. B. deutlich erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern und Wohngebäuden vorgesehen, und Änderungen beim Verlustvortrag.

Darüber hinaus soll es Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts geben, wie z. B. die Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten oder die Anhebung der Schwellenwerte bei Buchführungs-pflichten.

Als letzter Baustein sind Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness vorgesehen, wie z. B. die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung elektronischer Rechnungen ab 01.01.2025.

Dem Wachstumschancengesetz wurde am 22.03.2024 im Bundesrat zugestimmt.

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