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Corona-Krise als Kündigungsgrund reicht nicht - Fallstricke und Praxistipps bei der betriebsbedingten Kündigung
Weitere Informationen finden Sie in der Vorschau:
VorschauDie Corona-Pandemie hat zu massiven Belastungen vieler Unternehmen geführt, nicht nur in der Gastronomie und Hotellerie. Stark betroffen waren z. B. auch Messeveranstalter, Reisebüros oder Kinobesitzer. Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und finanzielle Soforthilfen reichen oft nicht aus und es bleibt nur der Weg, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen.
Alleine die Corona-Einschränkungen für sich bilden aber noch nicht zwingend einen Kündigungsgrund, auch wenn z. B. Hotels massive Umsatzeinbußen haben. Das Beispiel „Air Berlin“ hat sogar gezeigt, dass selbst die Stilllegung eines Betriebs nicht automatisch zur Wirksamkeit von Kündigungen führt.
Dieses Lernvideo gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Umsetzung der sog. „Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen“, die erforderliche Sozialauswahl und viele weitere formelle Voraussetzungen, wenn eine größere Zahl an Mitarbeitenden gleichzeitig entlassen werden muss. Wir informieren und sensibilisieren Sie im Hinblick auf die vielen Aspekte die beim krisenbedingten Personalabbau zu berücksichtigen sind. Tipps für die Praxis runden die Inhalte ab.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:
Dieses Thema war Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn mit LODAS/Lohn und Gehalt im November 2021.
Teilnehmerkreis
Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Begleitunterlage zum Lernvideo
Die Begleitunterlage zum Lernvideo steht Ihnen als PDF-Dokument im Bereich "Lernmaterialien" in der DATEV Lernplattform online zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center:
Dok.-Nr. 1035297
Nachweis
Nach der Durcharbeit eines Lernvideos finden Sie Ihre Weiterbildungsbescheinigung auf der DATEV Lernplattform online in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Nachweise“ zum Download. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse in den Stammdaten (DATEV-Arbeitsplatz) korrekt hinterlegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie
hier.
Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
Allgemeine Informationen
Lernvideo
Ab wann können Sie das Video ansehen?
Wenn Sie sich während des Bestellprozesses mit Ihrer SmartCard authentifizieren, wird Ihnen der Link für das Lernvideo angezeigt und Sie können es unmittelbar nach Abschluss der Bestellung in der DATEV Lernplattform online aufrufen. Wenn das Lernvideo noch nicht zur Verfügung steht, können Sie es vorbestellen und erhalten – sobald es verfügbar ist – eine gesonderte Benachrichtigung sowie Ihren Zugangslink.
Wo werden die Lernvideos verwaltet?
Ihre gebuchten DATEV Lernvideos finden Sie automatisch in Ihrer Lernplattform online unter:
www.datev.de/leon
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Für die orts- und zeitunabhängige Nutzung der Lernvideos empfehlen wir die Anmeldung mit dem DATEV-Benutzerkonto.
Was ist ein Lernvideo
Ein Lernvideo ist ein professionell produziertes und didaktisch aufbereitetes Video, mit dem Sie fachliche Themen im Selbstlernformat erarbeiten. Das Video steht 24 Monate zur eigenständigen Weiterbildung in der DATEV Lernplattform online bereit und kann jederzeit wiederholt werden.
Aktualität der Lernvideos
Die Lernvideos werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. Sie sind inhaltlich auf dem aktuellen Stand. Die dargestellten Inhalte sind auch für zukünftige Programmversionen anwendbar.
Weitere Informationen
Leistungsbeschreibung Lernvideo (Dok.-Nr.
0903126)
Leistungsbeschreibung DATEV Lernplattform online (Dok.-Nr.
0904300)
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