Elektronische Übermittlung von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung

Nutzen Sie die Möglichkeit mit der Cloud-Anwendung „Fragebögen zur steuerlichen Erfassung“ Ihre Fragebögen zur steuerlichen Erfassung in elektronischer Form einzureichen. Sie können direkt aus dem DATEV Arbeitsplatz neue Fragebögen anlegen und bearbeiten. Verfügbare Stammdaten der Mandanten werden automatisch angezeigt und können übernommen und/oder überschrieben werden. Über ein Vorschaudokument erhalten Sie eine Übersicht über alle erfassten Daten. Sind alle Daten korrekt, kann die Übermittlung an das Finanzamt erfolgen.

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten ·
  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

DATEV Hilfe-Center

Informationen zu DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung

Elektronische Übermittlung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlung

Der Aufruf erfolgt, je nach Arbeitsweise aus DATEV ESt Vorausberechnung (Bestandteil des Pakets Einkommensteuer comfort), aus DATEV Steuergestaltung oder dem DATEV Arbeitsplatz. Beim Aufruf aus den Programmen ESt Vorausberechnung bzw. der Steuergestaltung haben Sie den Vorteil, dass die verfügbaren Daten sowie die Begründungen vorbelegt sind. Wenn Sie auf diesem Weg arbeiten, benötigen Sie in der Regel keine weiteren Belege.

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Aufruf des Antrags direkt aus den Programmen
  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten
  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

DATEV Hilfe-Center

Elektronischer Anpassungsantrag auf Vorauszahlungen: Erste Schritte

Elektronisches Lohnsteuermäßigungsverfahren

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Erstellen Sie einfach und schnell den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und übermitteln Sie diesen elektronisch. Die elektronische Übermittlung gilt erstmals für Anträge ab 2022. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann auch über das Portal Freizeichnung online zur Freizeichnung durch den Mandanten bereitgestellt werden und nach Freigabe an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Aufruf erfolgt direkt aus dem Programm
  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Vorschau des Übertragungsprotokolls

DATEV Hilfe-Center

Besonderheit bei der Elektronischen Datenübermittlung von Anträgen auf Lohnsteuer-Ermäßigung


Weitere Formulare im Rahmen des elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahrens

Mit den Produkten zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren können Sie für einen ausgewählten Mandanten in der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung folgende Formulare neu anlegen.

  • DATEV Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern
  • DATEV Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • DATEV Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Alle benötigten Daten können Sie einfach eingeben und anschließend den gesamten Datensatz direkt elektronisch übermitteln. Darüber hinaus steht Ihnen innerhalb der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung eine Übersicht der bereits übermittelten und im Entwurfsmodus befindlichen Formulare zur Verfügung.

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten
  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

DATEV Hilfe-Center

Elektronisches Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Überblick

Sonstige Nachricht ans Finanzamt

Das Programm „Sonstige Nachricht ans Finanzamt“ ermöglicht Ihnen die Übermittlung einer elektronischen Nachricht an das Finanzamt. Mit dieser Nachricht besteht auch bundesweit die Möglichkeit, Dateianhänge zu senden.

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Belege in digitaler Form an das Finanzamt übermitteln
  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten
  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

DATEV Hilfe-Center

Sonstige Nachricht ans Finanzamt (Überblick)

Hinweis

Diese Leistungen sind Bestandteil von der Pauschale DATEV E-Steuern und werden nicht gesondert berechnet.

DATEV E-Steuern-Pauschale

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