Dienstleistung

DATEV E-Steuern-Pauschale

DATEV E-Steuern-Pauschale

In einem Preis alles drin

Durchgängiger digitaler Prozess beim Erstellen der Steuererklärung

Mehrfache Nutzung der Leistungskomponenten pro Mandant und Veranlagungszeitraum möglich

Kostenloses Übermitteln von notwendigen Ergänzungen zur Steuererklärung, etwa der KapSt-Anmeldung

Mehrfachübermittlungen der gleichen Steuererklärung innerhalb eines Veranlagungszeitraum ohne zusätzliche Kosten

DATEV E-Steuern-Pauschale

Die Pauschale fällt nur einmal pro Veranlagungszeitraum, Ordnungsbegriff (Mandant) und Steuerart an, einzelne Leistungskomponenten des Prozesses werden somit nicht gesondert berechnet. Die Pauschale wird in dem Moment erhoben, wenn die Steuererklärung per ELSTER übermittelt wird.

Nutzungsunabhängiges Preissystem für durchgängige digitale Prozesse

Die DATEV E-Steuern-Pauschale deckt alle elektronischen Leistungen ab, die beim Bearbeiten einer Steuererklärung entstehen. Sie profitieren also von einem nutzungsunabhängigen, transparenten Preissystem. Ein weiteres Plus: Sie können alle Leistungen mehrfach im Veranlagungszeitraum in Anspruch nehmen, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.

Die DATEV E-Steuern-Pauschale bietet Ihnen folgende Leistungen:

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  • Elektronische Übermittlung von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
  • Elektronischer Zugriff auf steuerrelevante digitale Belege aus DATEV Einkommensteuer
  • Elektronische Steuerkontoabfrage mit Steuerkonto online
  • Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung in DATEV Einkommensteuer
  • Elektronische Freizeichnung der Steuererklärung durch den Mandanten
  • Elektronisches Übermitteln der Erklärungsdaten aus den Steuerprogrammen
  • Elektronische Rückübermittlung von Bescheiddaten
  • Elektronische Bekanntgabe der Einkommensteuerbescheide (Digitaler Verwaltungsakt)
  • Elektronischer Einspruch
  • Elektronischer Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
  • Elektronische Übermittlung von Belegen im Zuge einer Belegnachreichung
  • Elektronische Übermittlung einer Sonstigen Nachricht an die Finanzverwaltung
  • Elektronische Übermittlung des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Antragsjahr 2022)
  • Elektronisches Übermitteln von Formularen im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens
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DATEV-Cloud_Signet_150x100

Verfügbar in der DATEV-Cloud

Diese Lösung ist auch über DATEV-Cloud-Sourcing nutzbar.

Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/cloud-sourcing .

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DATEV E-Steuern-Pauschale

Die Pauschale fällt nur einmal pro Veranlagungszeitraum, Ordnungsbegriff (Mandant) und Steuerart an, einzelne Leistungskomponenten des Prozesses werden somit nicht gesondert berechnet. Die Pauschale wird in dem Moment erhoben, wenn die Steuererklärung per ELSTER übermittelt wird.

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