Daten und Dokumente digital übergeben mit DATEV-Software

DATEV bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Daten und Dokumente für die Lohn- und Gehaltabrechnung an Ihre Steuerkanzlei zu übergeben und auszutauschen: online, mit Microsoft Excel oder über Schnittstellen beim Einsatz von Personalverwaltungs-Software.

Ihre Vorteile

  • Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft

    Sie sparen Zeit, da Sie die Daten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung systematisch in einer Anwendung erfassen. Auch das Abheften von Dokumenten gehört der Vergangenheit an und lässt Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.

  • Fehler reduzieren

    Einmal festgelegt, können Sie jeden Monat auf die gleichen Prozesse zurückgreifen. Durch klare Vorgaben vermeiden Sie es, falsche oder fehlende Lohndaten an Ihre Steuerkanzlei zu übergeben.

  • Immer den Überblick behalten

    Durch das strukturierte Übergeben der Lohn- und Gehaltsdaten an Ihre Steuerkanzlei und die zentrale Ablage der Dokumente behalten Sie diese immer im Blick.

Produktbeschreibung

Daten und Dokumente können über verschiedene Wege mit Ihrer Steuerkanzlei ausgetauscht werden. Abhängig von Ihrem persönlichen Bedarf können Sie wählen zwischen den Cloud-Anwendungen DATEV Unternehmen online und DATEV Personal Add-on zum Austausch von Daten und Dokumenten, der Microsoft Excel basierten Datei DATEV Lohn Vorerfassung zum Datenaustausch und der Personalverwaltungs-Software DATEV Personal-Managementsystem classic.

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Produktübersicht

DATEV Unternehmen online
DATEV Personal Add-on
DATEV Lohn Vorerfassung
DATEV Personal-Managementsystem classic

Häufige Fragen unserer Kunden

Warum muss ich bei der Softwarebestellung meine Steuerkanzlei mit einbeziehen?
Welche Lösung ist die Richtige für mich?
Welchen Unterschied gibt es zwischen den Anwendungen DATEV Vorerfassung online und DATEV Personaldaten?
Was kostet DATEV-Software?

Das sagen unsere Kunden

Brhhaus-Logo

Schluss mit den Pendelordnern! Wir stellen unserer Steuerkanzlei alle Belege, Dokumente und Daten digital über DATEV Unternehmen online bereit. Die Entfernung zur Kanzlei von ca. 300 km spielt keine Rolle.

Stefan Hutzler

BrühHaus

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