DATEV Software-partner
Haufe Group

lexoffice

lexoffice ist eine Online-Buchhaltungslösung, welche die Zusammenarbeit zwischen Mandantinnen und Mandanten und der Steuerkanzlei vereinfacht.

Mit lexoffice schreiben Kleinunternehmer:innen Angebote und Rechnungen, erfassen Belege und regeln den Zahlungsverkehr. Dank des Steuerberaterzugangs sind sämtliche Belege und Buchungsdaten jederzeit für in der Kanzlei verfügbar. Klassische Exportmöglichkeiten und die DATEV-Cloud-Services ermöglichen die direkte Datenübernahme in die DATEV-Kanzleisoftware.

Highlights

  • Einfach: Intuitive Bedienung ohne Vorwissen, Installation oder Handbuch
  • Effizient: Belege und Buchungsdaten jederzeit verfügbar
  • Sicher: Vom TÜV Rheinland zertifizierte IT- und Datensicherheit
  • Kostenloser Support für Mandanten und Steuerkanzleien
  • Überall Zugriff: im Büro, im Homeoffice und unterwegs
  • GoBD Lanzeitbelegarchiv
  • Angebote und Rechnungen erstellen
  • Mobile App inkl. Belegscanner & Belegprüfung
  • Integriertes Online-Banking mit automatischem Abgleich offener Belege
  • Buchhaltung inkl. GuV & EÜR und Anlagenverwaltung
  • Kassenbuch
  • USt-Voranmeldung & Zusammenfassende Meldung
  • Lohn & Gehalt
  • Online-Kundenportal
  • kostenloser Steuerberaterzugang
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DATEV Buchungsdatenservice

Allgemein

Mit dem Buchungsdatenservice können strukturierte Buchungsdaten und die zugehörigen digitalen Belege aus Programmen der DATEV-Marktplatz Partner in die DATEV-Rechnungswesen-Programme als Buchungssätze übernommen werden.

Prozess des Buchungsdatenservice als Grafik

Einrichtung und Unterstützungsangebote durch DATEV

Einrichtung und Unterstützungsangebote durch den Partner

DATEV Rechnungsdatenservice 1.0

Allgemein

Mit dem Rechnungsdatenservice 1.0 können strukturierte Belegdaten und die zugehörigen Belegbilder aus Programmen der DATEV-Marktplatz Partner an DATEV Unternehmen online übertragen und in den DATEV-Rechnungswesen-Lösungen als Buchungsvorschläge weiterverarbeitet werden.

Prozess des Rechnungsdatenservice 1.0 als Grafik

Einrichtung und Unterstützungsangebote durch DATEV

Einrichtung und Unterstützungsangebote durch den Partner

Rechtlicher Hinweis

DATEV kann nicht garantieren, dass der Funktionsumfang der Schnittstelle Ihren Anforderungen entspricht. DATEV prüft das fehlerfreie Einlesen der Output-Datei in die DATEV-Software. Weitere Funktionen oder Besonderheiten des Hersteller-Produkts sowie der Schnittstelle sind nicht Gegenstand der technischen Prüfung. Insbesondere prüft DATEV nicht, ob die im Hersteller-Produkt verarbeiteten Daten fachlich korrekt übergeben werden. Detaillierte Informationen zur technischen Prüfung finden Sie unter:

Schnittstellenvorgaben

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GoBD

Ein GoBD Testat für die Lösung lexoffice für eine Buchhaltung entsprechend den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Buchführung (GoBD) durch Ernst & Young GmbH erstellt am 27.07.2017 liegt vor.

Zum Zertifikat

Ein Zertifikat kann eine Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Softwareproduktes sein, aber die Ordnungsmäßigkeit eines DV-Systems nicht garantieren. Entscheidend ist der Einsatz des DV-Systems, ggf. auch in Kombination mit anderen DV-Systemen. DATEV veröffentlicht die Zertifikate, die vom jeweiligen Partner zur Verfügung gestellt wurden, ungeprüft und erteilt keine Auskunft über die Ordnungsmäßigkeit eines DV-Systems.

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Bewertungen

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