Pressegespräch zur Simulationsstudie Ersetzendes Scannen

Statement Prof. Alexander Roßnagel

Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel und Direktor des Forschungszentrums für Informationstechnik-Gestaltung sowie Leiter der Projektgruppe "verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)"

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Professor Alexander Roßnagel; Quelle: DATEV eG

"Die Simulationsstudie ist eine wissenschaftliche Methode zur Technikbewertung und -gestaltung, die durch die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) der Universität Kassel bereits mehrfach erfolgreich angewandt wurde. Sie dient dazu, in einer simulierten Umgebung Erfahrung im Umgang mit moderner Technik zu sammeln und Vorschläge zur Gestaltung dieser Technik und ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen zu erproben. In der Simulationsstudie Ersetzendes Scannen haben reale Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige in simulierten Gerichtsverhandlungen den Beweiswert ersetzend gescannter Dokumente getestet. Das Beweisproblem ergibt sich dadurch, dass nach dem ersetzenden Scannen nicht mehr auf die Originalurkunde zurückgegriffen und so kein Urkundsbeweis geführt werden kann.

Die Simulationsstudie hat gezeigt, dass die Richter das gescannte Dokument im Verfahren ebenso akzeptieren wie die Papierkopie. Das ReliktPapierablage kann vor diesem Hintergrund in Zukunft hoffentlich bald über Bord geworfen werden. Für Millionen von Unternehmen - insbesondere für den Mittelstand - bedeutet das künftig eine enorme Entlastung bei der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Problematisiert wird das gescannte Dokument nur bei Zweifeln. Dann prüft das Gericht, wer mit welchem plausiblen Motiv und mit welchen Mitteln das Originaldokument hätte fälschen oder verfälschen können bzw., mit welchen Verfahren das Dokument gescannt wurde und welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung dabei berücksichtigt wurden.

Wurden beim Scan die Vorgaben der Richtlinie zum Ersetzenden Scannen (TR-RESISCAN) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingehalten (z.B. Verfahrensvorgaben, Verantwortungszuweisungen, stichprobenartige Sichtkontrollen) erhöht dies den Beweiswert. Die in der Richtlinie vorgesehenen elektronischen Sicherungsmittel (Zeitstempel, Signaturen) können je nach Qualität die Zweifel erschüttern oder sogar widerlegen."

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