Schwerpunktthema

Ersetzendes Scannen

Darf ein Unternehmen, das Belege einscannt und elektronisch weiterverarbeitet, die Papieroriginale vernichten? Ja, prinzipiell ist das möglich - man spricht dabei von Ersetzendem Scannen. Dabei kann das Papier dann entsorgt werden, wenn sowohl der Scan-Prozess als auch die Aufbewahrung der digitalisierten Belege Manipulationen ausschließen. Die Voraussetzung dafür ist eine saubere Dokumentation der Arbeits- und Scan-Prozesse im Betrieb.

Statements zur Ergebnispräsentation am 30. Oktober 2013

Bildmaterial zum Download

Resiscan-Zertifikatsuebergabe
Quelle: DATEV eG

Zertifizierung nach TR RESISCAN für DATEV Unternehmen online

Prof. Dieter Kempf, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der DATEV eG, nahm am 19. März 2015 auf der CeBIT in Hannover das Zertifikat nach TR RESISCAN von Andreas Könen, Vizepräsident des BSI, entgegen. DATEV ist das erste Unternehmen, das sich mit dem Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen aktiv bei der Entbürokratisierung und Prozessoptimierung zu unterstützen, einer RESISCAN-Zertifizierung unterzogen hat.

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Quelle: DATEV eG

Ersetzend Scannen?

Wichtig für das Ersetzende Scannen ist, wie die Prozesskette vom Eingang eines Beleges über das Scannen, die Nachbearbeitung, die Intergritätssicherung bis hin zur Ablage gestaltet ist, damit ein Richter dem elektronischen Abbild einen dem Original entsprechenden juristischen Beweiswert zubilligen kann.

Meinungen

Pressekontakt

DATEV eG

Benedikt Leder

Telefon +49 911 319-51221 benedikt.leder@datev.de

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