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Kassenführung in der Gastronomie

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Quelle: DATEV eG

Autor:
Gerd Achilles

Erscheinungstermin August 2018, 151 Seiten

Preis: 19,99 Euro brutto
ISBN Print: 978-3-944505-89-3
ISBN E-Book: 978-3-944505-90-9

In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in der Gastronomie.

Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Seit 01.01.2018 räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden weitere Rechte ein. Prüfer dürfen die Geschäftsräume nun ohne vorherige Ankündigung betreten, um zum Beispiel das Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen oder sofort auf die Einzeldaten der Kasse zuzugreifen.

Das Buch beschreibt leicht verständlich wie die Kasse prüfungssicher eingerichtet werden kann. Der Autor, seit 15 Jahren selbst Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, erklärt, wie die Tageseinnahmen zutreffend ermittelt sowie Aufzeichnungen über Freigetränke/ Happy-Hour-Zeiten oder Verderb, Schwund und Diebstahl geführt werden und was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen – und was nicht.

Ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u.a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation, machen die Ausgabe zu einem unverzichtbaren Ratgeber für den gastronomischen Betrieb.

Inhalte (Auszug)

  • Einführung in die Thematik
  • Arten der Kassenführung
  • Steuerliche Ordnungsvorschriften (§§ 145 – 147 AO)
  • Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- & Vorlagepflichten bei elektronischen
  • Aufzeichnungssystemen
  • Der Tagesabschluss des Gastwirts
  • Kassenführung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Rechtsfolgen einer fehlerhaften Kassenführung
  • Kassen-Nachschau (§ 146b AO)
  • Ausblick auf den 01.01.2020
  • Richtsätze und Betriebsvergleiche

Pressekontakt

DATEV eG

Claudia Specht
Telefon 0911 319-51224
claudia.specht@datev.de
Twitter @DATEV_Sprecher

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