Kein Testament? DATEV Vermögensnachfolge schafft Transparenz für Berater und Mandanten

Einfacher Einstieg in die Erbfolge-Beratung

Nürnberg, 22. August 2022: Der genossenschaftliche IT-Dienstleister DATEV eG hat seine neue Lösung DATEV Vermögensnachfolge für den Markt freigeben. Die Cloud-Anwendung ermöglicht Steuerberatungskanzleien, schnell und unkompliziert in Beratungsgespräche rund um das Thema Erbfolge einzusteigen. Nach nur wenigen Eingaben erhalten Steuerberaterinnen und Steuerberater einen Überblick über die wichtigsten Standardfälle.

DATEV Vermögensnachfolge schafft in kürzester Zeit Transparenz, indem sie die verwandtschaftlichen Beziehungen der Mandantin oder des Mandanten und die sich daraus ergebenen möglichen Erbfolgen grafisch abbildet. Personen lassen sich einfach direkt in der Benutzeroberfläche hinzufügen oder entfernen. Zudem zeigt die Anwendung die gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsquoten an, die sich aus der eingetragenen Konstellation ergeben, und welche Erbschaftsteuerbeträge im Fall der Fälle zu tragen wären.

Die cloudbasierte Anwendung berücksichtigt die pauschal erfassten wichtigsten Vermögenswerte des Erblassers, darunter Betriebsvermögen, Grundvermögen und Sonstiges Vermögen. Auf dieser Basis ermittelt sie die Erbschaftsteuer für die jeweiligen Erben und integriert dies in die Darstellung. Anhand übersichtlicher Berechnungslisten können Steuerberatungskanzleien die ermittelten Werte einfach nachvollziehen. Aufbauend auf der gesetzlichen Erbfolge lassen sich bei verwandten Personen auch individuelle Erbquoten berücksichtigen, zum Beispiel Regelungen aus einem möglichen Testament. Darüber hinaus gibt die Anwendung Hinweise auf nicht genutzte Freibeträge.

Gesetzliche Erbfolge in Standardfällen

Die neue Lösung berücksichtigt in den Standardfällen gesetzliche Erben bis einschließlich dritter Ordnung. Darüber hinaus können neben den gemeinsamen Kindern der Ehegatten auch die leiblichen Kinder eines Erblassers mit anderen Partnerinnen oder Partnern als potenzielle Erben erfasst werden.

Über DATEV Basisdaten online lassen sich bereits in DATEV-Lösungen vorhandene Stammdaten der Mandanten in die Anwendung übertragen. Sie übernimmt dann die Daten beispielsweise bezüglich Erblasser, Ehe- bzw. Lebenspartner und gemeinsamer oder leiblicher Kinder beim erstmaligen Aufruf selbstständig und ohne manuellen Aufwand. Für die Steuerberechnung werden die Güterstände der Zugewinngemeinschaft, der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung mit entsprechend angepassten Erb- und Pflichtteilsquoten berücksichtigt.

Über die Informationen aus DATEV Vermögensnachfolge können Mandanten die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen im Todesfall leicht verständlich vermittelt werden.

DATEV Vermögensnachfolge wird sukzessive weiterentwickelt, um Steuerberatungskanzleien künftig noch besser dabei zu unterstützen, mit den Mandanten zusammen die Vermögensnachfolge frühzeitig zu gestalten.

In diesem Jahr ist geplant, die folgenden Aspekte zu implementieren:

1. Nicht verwandte Personen als potenzielle Erben anlegen zu können

2. Vermögensgegenstände im Rahmen der gewillkürten Erbfolge individuell potenziellen Erben zuzuordnen

Die Pressemeldung zum Download

Erschienen:
22.08.2022
Dateiname:
Kein Testament? DATEV Vermögensnachfolge schafft Transparenz für Berater und Mandanten
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