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DATEV bietet Lösungen für ...
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Mitglieder, Kunden wie auch Geschäftspartner machen verstärkt Gebrauch von den neuen Möglichkeiten des Internets, um sich auszutauschen und nach für sie passenden Lösungen zu suchen. Hier will DATEV dabei sein und den Dialog auch im Internet aufnehmen. Social Media kann DATEV also auf dem Markt, aber auch Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit helfen.
Neben der www.datev.de hat DATEV auch zwei Online-Magazine, einen Karriere-Blog und ein Hilfe-Forum für Anwenderinnen und Anwender.
Sie sind für das, was Sie in sozialen Netzwerken tun und veröffentlichen, selbst verantwortlich. Bitte gehen Sie bewusst mit dieser Verantwortung um, in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Arbeitgebers.
Wenn Sie sich ohne einen dienstlichen Auftrag in sozialen Medien zu einem Thema äußern, machen Sie bitte deutlich, dass Sie hier Ihre persönliche Meinung vertreten und nicht für das Unternehmen sprechen.
Verwenden Sie daher immer die Formulierung "ich" statt "wir".
Es ist Ihr persönlicher Beitrag, der in den sozialen Medien zählt. Daher bekennen Sie sich auch bitte immer mit ihrem Klarnamen dazu. Spitznamen, so genannten Nicknames, begegnet man zwar immer wieder, für die Leser und auch Sie selbst ist es aber hilfreicher und angenehmer, über die Identität des Verfassers Klarheit zu haben.
Auch in Social Media wird (wie in manch anderem Medium) viel redundantes und nutzloses Wissen produziert und reproduziert. Fragen Sie sich also am besten vor jedem eigenen Beitrag, ob er dem Leser wirklich einen Mehrwert bietet. Falls nicht, seien Sie bitte so höflich und verschonen Sie ihn damit.
Wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Fachkompetenz in den Social Media zu einem Thema äußern wollen und unsicher sind, stimmen Sie sich am besten im Vorfeld mit Ihrem Vorgesetzten ab.
Machen Sie sich bewusst, dass Sie mit der Nutzung von sozialen Netzwerken keinen rechtsfreien Raum betreten – Sie unterliegen hier ebenso den Gesetzen und Verträgen, zu denen Sie sich bekannt haben, wie wenn Sie an ihrem Schreibtisch sitzen, im Zug oder in der Kneipe. Davor schützt Sie auch kein Nickname. Auch haben viele Netzwerke eigene Nutzungsbedingungen; mit deren Anerkennung bei der Registrierung werden diese verbindlich.
Wichtige Regeln, die auch verbindlich gelten, während Sie sich in den sozialen Netzwerken bewegen, finden sich in Ihrem Arbeitsvertrag: Sie dürfen keine Interna nach Außen geben, also vor allem Betriebsgeheimnisse, Wissen über andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Angelegenheiten, die dem Unternehmen schaden oder sein Ansehen verletzen könnten. Außerdem sind Sie zum Datengeheimnis verpflichtet. Das heißt, geschützte, personenbezogene Daten dürfen nicht zu einem anderen als "zu dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck" bekannt oder zugänglich gemacht werden.
Das zweite wichtige Regelwerk, das für Sie verbindlich ist, wenn Sie sich im dienstlichen Auftrag an Social Media beteiligen, ist der allgemeine Verhaltenskodex von DATEV, der sogenannte Code of Business Conduct.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie sich im Sinne von DATEV in den Social Media richtig verhalten, finden Sie hier vor allem in den Artikeln 2 Datenschutz und Datensicherheit, 4 Integrität, 5 Arbeitsschutz, Betriebliche Mitbestimmung, Kollegialität, Menschenwürde, 6 Produktinnovation, Produktsicherheit, Umweltschutz und 7 Wettbewerb eine erste Orientierung.
Wie Sie sicher wissen, werden hier Verhaltensweisen beschrieben, von denen wir annehmen, dass sie auch allgemein dem gesunden Menschenverstand entsprechen.
Ein wichtiger Punkt des Verhaltenskodex betrifft das Urheberrecht: Social Media verleiten nicht selten dazu, Inhalte von anderen einfach zu kopieren. Das ist nach dem Urheberrecht nicht erlaubt.
Die Social-Media-Nutzung bringt es mit sich, dass häufig private und dienstliche Nutzung ineinander übergehen. Was die private Nutzung während der Arbeitszeit betrifft, so ist diese innerhalb des Unternehmens in der Gesamtbetriebsvereinbarung über die Nutzung der Kommunikationseinrichtungen geregelt. Nutzen Sie erforderlichenfalls die Zeitkorrektur-Buchungen im personalwirtschaftlichen Self-Service.
Eine der größten Sorgen der Menschen beim Umgang mit dem Internet im Allgemeinen und den sozialen Medien im Besonderen ist, dass aufgrund von Pannen, krimineller Energie oder schlicht Unwissen persönliche und vertrauliche Daten offen für jedermann sichtbar werden. Ein weiteres Problem können Viren und Hacker sein.
Diese Risiken sind jedoch überschaubar, wenn man gewisse Grundsätze beherzigt und etwa die Einstellungen für die Privatsphäre der gängigen Online-Plattformen kennt. Machen Sie sich daher mit diesen Einstellungen vertraut.
Auch Journalisten und andere Berufsgruppen, die die Öffentlichkeit vertreten, nutzen Social Media bei ihren Recherchen. Hier gilt die Regel, dass nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DATEV-Pressestelle oder anderweitig autorisierte Mitarbeiter im Namen des Unternehmens sprechen dürfen.
Wenn Sie also im Zuge ihres Social Media-Engagements auf Anfragen von Seiten der Medien treffen, leiten Sie diese bitte an die Pressestelle weiter:
Denken Sie immer daran, dass Ihre Beiträge öffentlich sind – und das unter Umständen sehr lange bleiben. Bewahren Sie also auch in hitzigen Debatten einen kühlen Kopf und lassen Sie sich zu nichts hinreißen. Unterdrücken Sie im Zweifelsfall den Impuls, sich zu äußern, auch wenn Sie sich im Recht sehen.
Argumentieren Sie also immer sachlich, beleidigen Sie niemanden, seien Sie respektvoll im Umgang mit Ihren Dialogpartnern. Halten Sie sich am besten an die DATEV-Netiquette der DATEV-Community.
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Bitte wählen Sie eine Berufsgruppe.