DATEV-Verhaltenskodex - Code of Business Conduct

Präambel

Das erklärte Ziel von DATEV ist, Wegbereiterin für die digitalen Geschäftsmodelle ihrer Mitglieder und die kaufmännischen Prozesse des Mittelstands zu sein: partnerschaftlich, vertrauenswürdig, leistungsstark und führend. Um diesem Ziel gerecht zu werden, entwickeln wir das Unternehmen kontinuierlich weiter. DATEV will auch in den nächsten Jahren die führende Lösungsanbieterin für Kanzleien sein, positioniert sich nachhaltig im mittelständischen Unternehmensmarkt, gestaltet aktiv den digitalen Fortschritt und schafft Mehrwerte durch den Aufbau und die Vernetzung von Ökosystemen. Unser Code of Business Conduct fasst das grundlegende Wertekonzept des Unternehmens zusammen; alle weiteren internen Regelungen müssen mit ihm im Einklang stehen.

DATEV bekennt sich ohne jede Einschränkung zu gesetzmäßigem Handeln. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden ein Verhalten, das jederzeit im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften und den verbindlichen internen Regelungen sowie den Bestimmungen des Arbeitsvertrages steht.

Soweit in diesem Code of Business Conduct der Begriff „Mitarbeitende" verwendet wird, sind damit alle für DATEV tätigen Personen gemeint, einschließlich Vorstand, Geschäftsleitung, Leitende Angestellte und andere Führungskräfte. Alle Mitarbeitenden sind auf diesen Code of Business Conduct persönlich verpflichtet und werden über die Verbindlichkeit interner Regelungen regelmäßig informiert; das Intranet ist hierfür ein wesentliches Hilfsmittel.

DATEV wirkt darauf hin, dass die Regeln dieses Code of Business Conduct auch in den eigenen Beteiligungen angewendet werden, sofern dies der Größe und Komplexität der jeweiligen Unternehmen nach angemessen ist. Bei ausländischen Beteiligungen ist jeweils auch das nationale Recht zu beachten.

Von allen Geschäftspartner:innen erwartet DATEV ein rechtskonformes Verhalten. Von den Lieferant:innen wird insbesondere erwartet, dass sie menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in ihrer Geschäftstätigkeit vorbeugen und minimieren sowie in der gesamten Lieferkette hierauf hinwirken.

Art. 1 Verwirklichung des Genossenschaftsgedankens und Grundsätze unternehmerischen Handelns

  1. Als Genossenschaft unterstützt DATEV in besonderer Weise die beruflichen Interessen der Mitglieder und achtet ihre Rechte. Alle Mitarbeitenden beachten bei ihrem unternehmerischen Handeln den Förderauftrag nach Gesetz und Satzung. Für den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist die Wahrung des Berufsgeheimnisses der Mitglieder gemäß den dafür geltenden Vorschriften unabdingbar.
  2. Nachhaltigkeit ist für DATEV und ihre Mitarbeitenden ein Leitgedanke für das gesamte unternehmerische Handeln. DATEV versteht Nachhaltigkeit als den Ausgleich zwischen den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales.
  3. DATEV bekennt sich zu guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und orientiert sich dabei auch am Corporate Governance Kodex für Genossenschaften des DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

Art. 2 Unternehmenssicherheit und Datenschutz

  1. Für DATEV als berufsständisches Softwarehaus und IT-Dienstleisterin haben Unternehmenssicherheit (inkl. Informationssicherheit) und Datenschutz oberste Priorität und sind von grundlegender Bedeutung. DATEV steht für außergewöhnlich hohe Standards in diesem Bereich. Dies gilt in besonderer Weise für den Schutz personenbezogener Daten, aber auch für Geschäftsdaten. Allen Mitarbeitenden obliegt in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung.
  2. Alle Mitarbeitenden wahren die strikte Vertraulichkeit von Mitglieds- und Mandant:innendaten, insbesondere von Auftragsdaten.
  3. DATEV verlangt von allen Geschäftspartner:innen die Einhaltung der Verpflichtungen zu Unternehmenssicherheit und Datenschutz.

Art. 3 Finanzen, Unternehmenseigentum, Wahrheitspflicht

  1. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und allgemein geltenden Standards zur Buchführung und Bilanzierung (insbesondere GoB) sowie für finanzielle Transaktionen (insbesondere das Vier-Augen-Prinzip) sind einzuhalten. Alle Mitarbeitenden sichern die finanzielle Substanz des Unternehmens durch Beachtung der internen Kompetenz- und Unterschriftsregelungen.
  2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen; die betreffenden internen Regelungen werden eingehalten.
  3. DATEV ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Einflussbereich zu unterbinden. Embargovorschriften werden beachtet.
  4. Alle Mitarbeitenden gehen verantwortungsvoll mit dem Unternehmenseigentum um und vermeiden dessen Schädigung. Anlagen und Einrichtungen des Unternehmens dürfen nur dienstlich genutzt werden, sofern eine andere Nutzung nicht ausdrücklich zugelassen wird.
  5. Alle Aufzeichnungen und Berichte über geschäftliche Vorgänge müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
  6. DATEV bekennt sich zur Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften und erwartet von allen Mitarbeitenden ein Verhalten, das jederzeit im Einklang mit den anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften und den verbindlichen internen Regelungen steht.
  7. Durch ein internes Kontrollsystem (IKS), ein Tax Compliance Management System (TCMS) und ein aktives Risikomanagement sorgt DATEV für ordnungsgemäße interne Abläufe und vermeidet bestandsgefährdende Risiken.

Art. 4 Integrität

  1. Integrität bestimmt das Verhältnis zu Unternehmen und Personen, mit denen DATEV geschäftliche Verbindungen hat. Geschäfte mit nahestehenden Personen führt DATEV mit Konditionen durch, wie sie im Umgang mit völlig unabhängigen Personen gelten würden; dies trifft auch für das Verhältnis zwischen DATEV und ihren Beteiligungsunternehmen zu. Das Geschäftsgebaren wird getragen von Respekt und Wertschätzung und entspricht kaufmännischen Grundsätzen.
  2. Beauftragungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Bestehen zwischen Geschäftspartner:innen und Mitarbeitenden als maßgebliche Personen besondere persönliche Verbindungen oder entwickeln sich solche, sind die Mitarbeitenden vor Beauftragungen verpflichtet, die Art und Weise dieser Beziehungen dem Chief Compliance Officer transparent offenzulegen. Maßgeblich sind Personen, wenn sie Entscheidungen tragen, Verhandlungen führen oder Projekte leiten. Vereinbarungen mit den Geschäftspartner:innen sind vollständig schriftlich zu dokumentieren.
  3. Mitarbeitende dürfen unzulässige Zuwendungen, gleich in welcher Form, weder anbieten noch annehmen. Auf die diesbezüglichen internen Regelungen wird ausdrücklich hingewiesen. Direkte oder indirekte Zuwendungen an Amtsträger:innen- oder Beamt:innen im In- und Ausland sind strikt verboten, es sei denn, sie sind gesetzlich zulässig oder es liegt eine Genehmigung einer Dienstaufsichtsperson oder Dienstbehörde vor.
  4. Sofern Mitarbeitende Insiderinformationen über börsennotierte Unternehmen und Personen, mit denen DATEV geschäftliche Verbindungen hat, haben, beachten sie die gesetzlichen Insiderregeln.
  5. Spenden und Sponsoring von DATEV müssen transparent, dokumentiert und auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft sein. Sie bedürfen in jedem Einzelfall einer Vorstandsentscheidung.
  6. Mitarbeitende dürfen Dritte nicht zu unrechtmäßigen Handlungen veranlassen oder wissentlich an solchen Handlungen Dritter mitwirken.

Art. 5: Arbeitsschutz, Betriebliche Mitbestimmung, Vielfalt und Inklusion, Menschenwürde

  1. DATEV respektiert alle Mitarbeitenden und achtet ihre Rechte. Hierzu zählt in besonderer Weise der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeitsprozesse, Betriebsstätten und -mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  2. Die Verschiedenheit der Menschen und ihrer Talente ist eine Stärke des Unternehmens. DATEV fördert die Mitarbeitenden nach ihren individuellen Möglichkeiten. Dabei werden die Belange der Schwerbehinderten besonders berücksichtigt. Besetzungsentscheidungen werden nach sachlichen Kriterien getroffen.
  3. Eine kollegiale Unternehmenskultur ist Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Führungskräfte arbeiten mit ihren Mitarbeitenden vertrauensvoll zusammen. Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie Drohungen, Beleidigungen, Belästigungen und körperliche oder psychische Gewalt werden nicht toleriert.
  4. DATEV sieht die betriebliche Mitbestimmung als Chance.
  5. Das Unternehmen ist auf den vollen Arbeitseinsatz der Mitarbeitenden angewiesen. Nebentätigkeiten sowie Organtätigkeiten für andere Unternehmen oder Institutionen dürfen die Interessen von DATEV nicht verletzen und müssen angezeigt werden. Die Zulassung als Berufsträger:in bedarf der Zustimmung von DATEV.
  6. DATEV achtet die international anerkannten Menschenrechte und lehnt menschenunwürdige Praktiken wie z.B. Zwangsarbeit oder Kinderarbeit ab. Mit Unternehmen und Institutionen, die solche Praktiken anwenden oder zulassen, arbeitet DATEV nicht zusammen. DATEV erwartet, dass Zulieferfirmen international und lokal geltende soziale Standards einhalten sowie unsere Menschenrechtsstrategie beachten.

Art. 6 Produktinnovation, Produktsicherheit, Umweltschutz

  1. DATEV-Produkte stehen für Qualität. Alle Beteiligten sorgen dafür, dass unsere Produkte bei unserer Kundschaft Mehrwert schaffen und keine Schäden anrichten.
  2. DATEV schützt eigenes und achtet fremdes geistiges Eigentum.
  3. Die Mitarbeitenden gehen verantwortlich mit natürlichen Ressourcen um. Unser Engagement geht über die Beachtung der rechtlichen Anforderungen zum Umweltschutz hinaus: die Triple-Bottom-Line aus ökonomischem, ökologischem und sozialem Engagement betrachten wir als Grundlage für nachhaltigen Erfolg.

    Von unseren Zulieferfirmen wird die Einhaltung international und lokal geltender Umweltstandards und -abkommen erwartet. DATEV verurteilt Verstöße gegen solche Standards und Abkommen und stellt die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen, die diese Verstöße begehen oder zulassen, auf den Prüfstand.

Art. 7 Verhalten im Wettbewerb

  1. DATEV überzeugt durch Produkte und Services und achtet die Wettbewerbsregeln. Die Mitarbeitenden wenden keine unrechtmäßigen Praktiken im Wettbewerb an und setzen hierfür auch keine Anreize.
  2. Mitarbeitende wahren die Vertraulichkeit von Informationen, auch über Dritte. Niemand von DATEV gibt unbefugt und auf unrechtmäßige Weise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige interne Informationen an Wettbewerbsunternehmen oder sonstige Dritte weiter.
  3. Eine Tätigkeit bei Wettbewerbsunternehmen, die Beteiligung daran und das Betreiben eines Wettbewerbsunternehmens sind mit der Tätigkeit von Mitarbeitenden bei DATEV unvereinbar.

Art. 8 Schlussvorschriften

  1. Alle Mitarbeitenden müssen diesen Code of Business Conduct beachten. Die Führungskräfte tragen für die Einhaltung des Code of Business Conduct in ihrem Zuständigkeitsbereich besondere Verantwortung. Alle Geschäftspartner:innen leisten einen nachhaltigen Beitrag dazu, dass die Werte dieses Code of Business Conduct auch in der Lieferkette berücksichtigt werden.
  2. Alle Mitarbeitenden haben das Recht, ihre Führungskräfte auf mögliche Verstöße im Unternehmen gegen Gesetze oder verbindliche interne Regelungen, einschließlich dieses Code of Business Conduct, hinzuweisen. Darüber hinaus verfügt DATEV über ein Beschwerdemanagementsystem. Das BKMS®-SYSTEM steht jeder Person offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung. Betroffene haben mit dem System die Möglichkeit, Hinweise aller Art und Beschwerden über das Verhalten von DATEV oder mittelbaren und unmittelbaren Zulieferfirmen namentlich oder anonym abzugeben. Die Bearbeitung der Hinweise bzw. Beschwerden erfolgt durch den Chief Compliance Officer, welcher unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. DATEV gewährleistet, soweit möglich und in der eigenen Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgebende im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Hinweisen und Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.
  3. Festgestellte Verstöße gegen diesen Code of Business Conduct werden angemessen sanktioniert; hierbei werden die Rechte des Betriebsrats beachtet. Sie können außerdem Strafanzeigen, externe Ermittlungen und zivilrechtliche Verfahren zur Folge haben. DATEV arbeitet mit den zuständigen staatlichen Stellen nach den geltenden Gesetzen zusammen.
  4. Der Vorstand kann diesen Code of Business Conduct ändern und ergänzen. Die Angemessenheit und Wirksamkeit wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr bzw. anlassbezogen, überprüft.
  5. Der Chief Compliance Officer überwacht die Einhaltung dieses Code of Business Conduct. Bei Zweifelsfällen zur Anwendung und Auslegung können sich alle Mitarbeitenden jederzeit an ihre Führungskraft oder an den Chief Compliance Officer wenden (compliance@datev.de beziehungsweise Tel. +49 911 319-41161).

Nürnberg, Januar 2023

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