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DATEV bietet Lösungen für ...
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Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz wird auch im Kanzleialltag Einzug halten. DATEV beschäftigt sich mit den möglichen Einsatzszenarien, die Mehrwert für unsere Mitglieder versprechen.
Künstliche Intelligenz, kurz KI, ist laut Aussage von Bitkom und DFKI (Seite 14) als Begriff nicht einheitlich definiert, vor allem, da sie sich schon seit der Begriffsbildung Ende der 50er Jahre als interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt und in ihrer Deutung stets an die technischen Möglichkeiten angepasst hat.
Für die praktische Anwendung hat sich folgende Definition als nützlich erwiesen:
Ein Teil unserer Mitglieder ist bereits mit KI aufgewachsen. Viele Anwender sind an die Features etwa von Smartphones gewohnt. KI ist allgegenwärtig und wird teilweise gar nicht mehr wahrgenommen, weil sie selbstverständlich ist. Diese Kundenbedarfe, wie etwa Automatisierung oder Eingabeeffizienz durch Vorbelegungen von Eingabefeldern, können mit herkömmlichen Technologien nicht gedeckt werden. Dies ist einer der Gründe für die Entwicklung des Produktportfolios von DATEV in die Cloud.
KI wird auch passenderweise als die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts bezeichnet.
Daher haben wir uns das Zielbild Künstliche Intelligenz gesetzt. Das Zielbild KI zeigt etwa die Potenziale des DATEV-Lösungsportfolios zur Erfüllung von Kundenbedürfnissen auf, die mit KI gelöst werden können.
Zur Koordination der Umsetzung des Zielbildes wurde das AI Office gegründet. Es soll die Workstreams dabei unterstützen, die Chancen zu nutzen, die sich durch KI für unsere Portfolioentwicklung ergeben. Dadurch sollen auch Mehrwerte für unsere Mitglieder geschaffen werden.
Einige KI-basierte Produkte sind bereits verfügbar:
Darüber hinaus wurde ein eigenes Projekt (GenAI-lize) initiiert, um die Potenziale, die sich aus den Konzepten hinter ChatGPT (v.a. LLMs und Generative KI zur Texterzeugung) ergeben, zu identifzieren und zu evaluieren.
Jene Potenziale zeigen sich im Sinne von Effizienz- und/oder Effektivitätssteigerungen für DATEV-Mitglieder, aber natürlich auch in den DATEV-internen Prozessen.
Die Evalierung berücksichtigt selbstverständlich alle Aspekte rund um die Datensicherheit, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und die Vertrauenswürdigkeit der Antworten.
Echtdaten sind notwendige Voraussetzung für jedes KI-Feature. Die Verfügbarkeit und Qualität der Daten in den Anwendungen hat höchste Priorität in jedem Verarbeitungsschritt. Echtdaten müssen für Analysezwecke verfügbar und interpretierbar sein.
Gleichzeitig ergeben sich natürlich neue Chancen für unsere Mitglieder und Kunden. Stichwort: datengetriebene Geschäftsmodelle. D.h. unsere Mitglieder und Kunden können die Datenanalyse nutzen, um Entscheidungen zu treffen und ihr Geschäft zu optimieren.
Unsicherheit über den Ausgang von Gerichtsverfahren gehört für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Alltag. Dank eines spannenden Capstone-Projekts in Zusammenarbeit mit DATEV Anwalt und dem AI Office könnte sich das bald ändern. Drei Studierende der Universität zu Köln haben mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) einen Prototyp entwickelt, der aus der Analyse von Gerichtsurteilen die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs, Unterliegens oder Teilerfolgs berechnet.
Projektbeschreibung:
Die Studierenden haben eine beeindruckende Arbeit geleistet, indem sie rund 45.000 Gerichtsentscheidungen analysiert und anhand des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe einer Kategorie (Erfolg, Niederlage, Teilerfolg) zugeordnet haben. Hierbei haben die Studierenden klassische Machine-Learning-Ansätze einem modernen Verfahren, dem BERT-Modell, gegenübergestellt. Trotz verschiedener Herausforderungen wie der Komplexität des Datensatzes und der begrenzten Rechenleistung ihrer PCs haben sie das Projekt erfolgreich abgeschlossen. Die Vorhersagen, die der auf einem Sprachmodell basierende Prototyp für einen Erfolg getroffen hat, sind zu 96% (Präzision) richtig. Das System schafft es gleichzeitig einen Großteil der Teilerfolge und Niederlagen zu erkennen. Die Gesamtgenauigkeit liegt bei 91%.“
Ausblick und Zusammenarbeit mit DATEV:
Die Studenten gaben auch einen vielversprechenden Ausblick auf die Zukunft des Prototyps, an dessen Weiterentwicklung DATEV großes Interesse hat, wie beispielsweise die Verknüpfung mit Large Language Models wie ChatGPT. Interessant wäre es zudem diesen UseCase für Rechtsanwälte auch auf die Zielgruppen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu übertragen.
Rechtspraxis neu gedacht
Dank der tollen Arbeit der Studierenden der Universität zu Köln und der Kooperation mit DATEV Anwalt und AI Office könnte der Einsatz von Künstlicher Intelligenz die juristische Praxis vereinfachen. Die Möglichkeit, auf Basis von KI-Analysen eine Einschätzung über den wahrscheinlichen Ausgang von Gerichtsverfahren zu erhalten, könnte Anwältinnen und Anwälten helfen, Vertrauen in die Ergebnisse ihrer Analysen aufzubauen. DATEV ist offen für eine weitere Zusammenarbeit und die Begleitung der nächsten Schritte zur Realisierung dieses vielversprechenden Prototyps.
Ende 2022 veröffentlichte die US-amerikanische Firma OpenAI den Chatbot ChatGPT, dessen Grundlagen bereits vor 30 Jahren gelegt wurden. Das Modell ChatGPT ist so trainiert, dass es auf eine dialogische Weise mit dem Nutzer interagiert. Das Dialogformat ermöglicht es ChatGPT, Folgefragen zu beantworten, Fehler zuzugeben, falsche Prämissen in Frage zu stellen und unangemessene Anfragen zurückzuweisen.
Entscheiden Sie eigenverantwortlich, ob Sie den Service ChatGPT und daraus entstehende Ergebnisse verwenden möchten – DATEV übernimmt hierfür keine Haftung.
Die kostenfreie „Customer Version“ des ChatGPT ist öffentlich über das Internet, z.B. als Browserversion, verfügbar. Hierbei gelten die Nutzungsbedingungen von OpenAI. Eingaben (die sogenannten „Prompts“) und Ergebnisse werden bisher für die Weiterentwicklung des Services von OpenAI genutzt. Neuerungen von OpenAI zufolge kann diese Funktion nun ausgeschaltet werden und europäische Nutzer können der Einwilligung zur Weiterverwendung von Daten zu Trainingszwecken widersprechen. Abgesehen hiervon wird kritisiert, dass wenig Transparenz besteht, was mit den eingegebenen Daten passiert.
OpenAI garantiert nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Stimmigkeit der erzeugten Texte – vielmehr werden teilweise plausibel klingende, aber falsche oder unsinnige Antworten gegeben. Eine Zuverlässigkeit bzw. Glaubwürdigkeit der Antworten – insbesondere in Bezug auf rechtliche Fragen – ist nicht gegeben. Überprüfen Sie Ergebnisse auf Richtigkeit.
ChatGPT ermöglicht verschiedenste Anwendungsszenarien im Kanzleialltag. Die Nutzungspotenziale reichen von der Generierung von Anschreiben, allgemeinen Informationen, Werbetexten bis hin zu Stellenausschreibungen.
Diese Stellenausschreibung wurde mit ChatGPT erstellt
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Unsere kleine, aber fortschrittliche Steuerkanzlei sucht zur Verstärkung des Teams einen engagierten Steuerfachangestellten oder eine engagierte Steuerfachwirtin (m/w/d). Wenn Sie auf der Suche nach einer dynamischen Arbeitsumgebung sind, in der Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen in den Bereichen Steuerberatung und Buchhaltung einbringen können, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
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ChatGPT kann auch im fachlichen Kontext unterstützen. Dies zeigt sich beispielsweise bei der Erstellung von Einspruchsschreiben. Hier sei deutlich noch einmal darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse nicht fehlerfrei sind und einer genauen fachlichen Analyse unterworfen werden müssen.
Im folgenden Beispiel wird die Anforderung (sog. Prompt) durch Teile eines relevanten Urteils ergänzt. Dadurch kann die Qualität der Antwort erheblich gesteigert werden, weil ChatGPT dieses steuerliche Hintergrundwissen verwenden kann.
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Anfrage bei ChatGPT
Bei der Einkommensteuererklärung meines Mandanten wurden die Umzugskosten nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Bitte schreibe einen Einspruch und argumentiere, dass die Umzugskosten aufgrund einer Krankheit zwangsläufig waren.
Beachte Folgendes:
.... wesentliche Teile des BFH-Urteils vom 08.10.2008 - VI B 66/08 ....
Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid [Steuerjahr]
Ihr Zeichen: [Ihr Zeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gemäß § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO im Auftrag meines Mandanten, Herrn/Frau [Vorname Nachname], form- und fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [Steuerjahr], welcher uns am [Datum] zugestellt wurde.
In besagtem Steuerbescheid wurden die Umzugskosten meines Mandanten, die im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben wurden, nicht anerkannt. Hierin sehen wir eine unzutreffende Beurteilung des Sachverhalts, gegen die wir Einspruch erheben.
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, 08.10.2008 - VI B 66/08) bestätigt, dass Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen gelten, wenn sie dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Dabei bedarf es keiner Prüfung der Zwangsläufigkeit im Einzelfall, sofern es sich um Aufwendungen für eine Heilbehandlung handelt (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 5/98).
Die geltend gemachten Umzugskosten meines Mandanten entstanden explizit mit dem Ziel, seine Krankheit erträglich zu machen, da eine ärztliche Bescheinigung die zwingende Notwendigkeit des Umzugs in eine speziell ausgestattete und barrierefreie Wohnung aufgrund der Krankheit meines Mandanten bestätigt.
Dies steht in Einklang mit der Entscheidung des BFH vom 14. Dezember 1965 (VI 102/65 U), wonach Umzugskosten dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können, wenn der Umzug wegen einer Krankheit zwingend erforderlich ist.
Die Anwendung der vorgenannten Rechtsprechung auf den vorliegenden Sachverhalt führt unweigerlich zu dem Schluss, dass die Umzugskosten meines Mandanten als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG anzuerkennen sind.
In Anbetracht der oben genannten Umstände und unter Berufung auf die zitierte Rechtsprechung bitte ich um erneute Prüfung des Bescheids und Anerkennung der Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung.
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name] [Ihre Berufsbezeichnung]
Anlagen:
Als weiteres Beispiel zur Verdeutlichung der Potenziale von ChatGPT im fachlichen Kontext soll ein Schreiben zur Anforderung von Unterlagen für die Einkommensteuererklärung dienen. Auch hier der Hinweis, dass die Ergebnisse nicht fehlerfrei sind und einer genauen fachlichen Analyse unterworfen werden müssen.
Betreff: Anforderung der Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung 2022
Sehr geehrte/r [Mandantenname],
ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie in bester Gesundheit und gutem Wohlbefinden.
Wie Sie wissen, steht die Zeit für die Einreichung der Einkommensteuererklärungen wieder bevor. Wir möchten daher sicherstellen, dass wir Ihre Steuererklärung 2022 so schnell, effizient und genau wie möglich bearbeiten können.
Um dies zu erreichen, benötigen wir alle relevanten Unterlagen von Ihnen, um eine umfassende Prüfung Ihrer steuerlichen Situation vorzunehmen. Dies beinhaltet unter anderem Einkommensnachweise, Ausgabenbelege, Spendenbescheinigungen, Unterlagen zu eventuellen Vermietungen, sowie sämtliche Belege, die für Ihre persönlichen und beruflichen Finanzen im Jahr 2022 relevant sind.
Bitte senden Sie uns die benötigten Unterlagen bis spätestens [Frist-Datum] zu. Dies ermöglicht uns, Ihre Steuererklärung zeitnah zu bearbeiten und möglichen Verzögerungen vorzubeugen. Sie können uns die Unterlagen per Post oder in digitaler Form an unsere E-Mail-Adresse [Ihre E-Mail] senden.
Sollten Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit. Ihre Unterstützung hilft uns, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name] [Ihre Position/Firmenname]
Die dargestellten Anwendungsbereiche verdeutlichen das Potenzial dieser Technologie im Kanzleialltag. Dennoch zeigt ChatGPT an verschiedenen Stellen Schwächen, welche die professionelle Anwendbarkeit erheblich beeinträchtigen.
Zunächst ist die fachliche Korrektheit der Antworten von ChatGPT nicht garantiert, zum Teil werden Inhalte sogar frei erfunden. Deshalb sind immer spezifische Kontextinformationen erforderlich, wie im Beispiel des Einspruchsschreibens z.B. Urteile oder BMF-Schreiben, die ChatGPT - wie oben dargestellt - gesondert zur Verfügung gestellt werden müssen.
Zudem ermöglicht nur eine angemessene Prozessintegration eine effiziente Nutzung, da sie dafür sorgt, dass ChatGPT oder ein vergleichbares KI-Konzept in die bestehenden Systeme und Abläufe nahtlos integriert ist.
Außerdem erfordert insbesondere die Arbeit mit Mandantendaten einen datenschutzkonformen Umgang, der bei DATEV höchsten Stellenwert genießt.
DATEV hat die Möglichkeiten erkannt, geht die Herausforderungen an und schafft bereits jetzt nachhaltig Wert durch die Einbindung von KI in ihre Produkte.
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