Künstliche Intelligenz

KI - Potenziale für DATEV und den Berufsstand

Künstliche Intelligenz wird auch im Kanzleialltag Einzug halten. DATEV beschäftigt sich mit den möglichen Einsatzszenarien, die Mehrwert für unsere Mitglieder versprechen.

Künstliche Intelligenz

Was ist Künstliche Intelligenz?

Künstliche Intelligenz, kurz KI, ist laut Aussage von Bitkom und DFKI (Seite 14) als Begriff nicht einheitlich definiert, vor allem, da sie sich schon seit der Begriffsbildung Ende der 50er Jahre als interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt und in ihrer Deutung stets an die technischen Möglichkeiten angepasst hat.

Für die praktische Anwendung hat sich folgende Definition als nützlich erwiesen:

"Künstliche Intelligenz ist die Eigenschaft eines IT-Systems, »menschenähnliche«, intelligente Verhaltensweisen zu zeigen“

Warum und wie beschäftigen wir uns als DATEV mit Künstlicher Intelligenz?

KI wird passenderweise als die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts bezeichnet.

Daher haben wir uns das Zielbild Künstliche Intelligenz gesetzt. Das Zielbild KI zeigt etwa die Potenziale des DATEV-Lösungsportfolios zur Erfüllung von Kundenbedürfnissen auf, die mit KI gelöst werden können.

Zur Koordination der Umsetzung des Zielbildes wurde das AI Office gegründet. Es soll die Workstreams dabei unterstützen, die Chancen zu nutzen, die sich durch KI für unsere Portfolioentwicklung ergeben. Dadurch sollen auch Mehrwerte für unsere Mitglieder geschaffen werden.

Zielbild KI: 6 Disziplinen zur Erfüllung von Kundenbedürfnissen für die Portfolioentwicklung

Aktuelle Aktivitäten bei DATEV

Einige KI-basierte Produkte sind bereits verfügbar:

  • DATEV Automatisierungsservice Rechnungen, der Buchungsvorschläge auf der Basis von digitalisierten Rechnungen sowie der eigenen Buchungshistorie erzeugt.
  • DATEV Liquiditätsmonitor online, bei dem KI-gestützt Bankbewegungen analysiert und grafisch aufbereitet werden. Durch die automatische Kategorisierung der Ein- und Auszahlungen lässt sich schnell erkennen, woher das Geld kommt beziehungsweise wohin das Geld fließt.
  • DATEV Personal-Benchmark online: Auf Basis mehrerer Millionen anonymisierter Daten (Lohnabrechnungen in der DATEV-Cloud) errechnet die Anwendung mit Hilfe künstlicher Intelligenz eine Prognose für den Marktwert eines Mitarbeitenden oder Bewerbenden (Jahresbrutto).
  • Die LEXinform-Suche: zur besseren Auffindbarkeit passender LEXinform-Dokumente.
  • Intelligenter Servicekontakt zur schnelleren und besseren Beantwortung von schriftlichen Service-Anfragen.

Darüber hinaus wurde ein eigenes Projekt (GenAI-lize) initiiert, um die Potenziale, die sich aus den Konzepten hinter ChatGPT (v.a. LLMs und Generative KI zur Texterzeugung) ergeben, zu identifizieren und zu evaluieren.

Jene Potenziale zeigen sich im Sinne von Effizienz- und/oder Effektivitätssteigerungen für DATEV-Mitglieder, aber natürlich auch in den DATEV-internen Prozessen.

Die Evaluierung berücksichtigt selbstverständlich alle Aspekte rund um die Datensicherheit, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und die Vertrauenswürdigkeit der Antworten.

Potenzial für neue datengetriebene Geschäftsmodelle für unsere Mitglieder und Kunden

Echtdaten sind notwendige Voraussetzung für jedes KI-Feature. Die Verfügbarkeit und Qualität der Daten in den Anwendungen hat höchste Priorität in jedem Verarbeitungsschritt. Echtdaten müssen für Analysezwecke verfügbar und interpretierbar sein.

Gleichzeitig ergeben sich natürlich neue Chancen für unsere Mitglieder und Kunden. Stichwort: datengetriebene Geschäftsmodelle. D.h. unsere Mitglieder und Kunden können die Datenanalyse nutzen, um Entscheidungen zu treffen und ihr Geschäft zu optimieren.

Künstliche Intelligenz trifft Recht: Erfolgsprognose von Gerichtsverfahren

Unsicherheit über den Ausgang von Gerichtsverfahren gehört für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Alltag. Dank eines spannenden Capstone-Projekts in Zusammenarbeit mit DATEV Anwalt und dem AI Office könnte sich das bald ändern. Drei Studierende der Universität zu Köln haben mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) einen Prototyp entwickelt, der aus der Analyse von Gerichtsurteilen die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs, Unterliegens oder Teilerfolgs berechnet.

Projektbeschreibung:

Die Studierenden haben eine beeindruckende Arbeit geleistet, indem sie rund 45.000 Gerichtsentscheidungen analysiert und anhand des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe einer Kategorie (Erfolg, Niederlage, Teilerfolg) zugeordnet haben. Hierbei haben die Studierenden klassische Machine-Learning-Ansätze einem modernen Verfahren, dem BERT-Modell, gegenübergestellt. Trotz verschiedener Herausforderungen wie der Komplexität des Datensatzes und der begrenzten Rechenleistung ihrer PCs haben sie das Projekt erfolgreich abgeschlossen. Die Vorhersagen, die der auf einem Sprachmodell basierende Prototyp für einen Erfolg getroffen hat, sind zu 96% (Präzision) richtig. Das System schafft es gleichzeitig einen Großteil der Teilerfolge und Niederlagen zu erkennen. Die Gesamtgenauigkeit liegt bei 91%.“

Ausblick und Zusammenarbeit mit DATEV:

Die Studenten gaben auch einen vielversprechenden Ausblick auf die Zukunft des Prototyps, an dessen Weiterentwicklung DATEV großes Interesse hat, wie beispielsweise die Verknüpfung mit Large Language Models wie ChatGPT. Interessant wäre es zudem diesen UseCase für Rechtsanwälte auch auf die Zielgruppen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu übertragen.

Rechtspraxis neu gedacht

Dank der tollen Arbeit der Studierenden der Universität zu Köln und der Kooperation mit DATEV Anwalt und AI Office könnte der Einsatz von Künstlicher Intelligenz die juristische Praxis vereinfachen. Die Möglichkeit, auf Basis von KI-Analysen eine Einschätzung über den wahrscheinlichen Ausgang von Gerichtsverfahren zu erhalten, könnte Anwältinnen und Anwälten helfen, Vertrauen in die Ergebnisse ihrer Analysen aufzubauen. DATEV ist offen für eine weitere Zusammenarbeit und die Begleitung der nächsten Schritte zur Realisierung dieses vielversprechenden Prototyps.

ChatGPT – Hype oder Zeitenwende?

Ende 2022 veröffentlichte die US-amerikanische Firma OpenAI den Chatbot ChatGPT, dessen Grundlagen bereits vor 30 Jahren gelegt wurden. Das Modell ChatGPT ist so trainiert, dass es auf eine dialogische Weise mit dem Nutzer interagiert. Das Dialogformat ermöglicht es ChatGPT, Folgefragen zu beantworten, Fehler zuzugeben, falsche Prämissen in Frage zu stellen und unangemessene Anfragen zurückzuweisen.

Ein Meilenstein

ChatGPT ist ein Generatives Modell, es erzeugt also Inhalte als Chatbot. Es verwendet ein vortrainiertes großes Sprachmodell (engl. Pre-trained Large Language Model, kurz LLM) mit einer Transformer-Architektur. Was zunächst als unspektakuläre Ankündigung von OpenAI anmutete, nämlich das seit 2020 bereits verfügbare KI-Sprachmodell GPT-3 nun in leicht modifizierter Version (GPT-3,5) als Chat-Variante für die Echtzeit-Kommunikation bereitzustellen, entpuppt sich in der Anwendung – aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer – aufgrund der umfassenden Anwendungsmöglichkeiten als Meilenstein der KI-Entwicklung und löste einen regelrechten Hype aus.

Chat GPT

Der Nutzen

Die Konzepte, die hinter ChatGPT stecken (v.a. LLMs), sind für DATEV sehr relevant und ermöglichen zahlreiche Potenziale zur Verbesserung und Erweiterung des DATEV-Lösungsportfolios, Dienst­leistungen und Services für unsere Mitglieder und Kunden. Exemplarische Einsatzgebiete sind Wissensbereitstellung, Schriftguterstellung, Erstellung von Unterlagen für ein Beratungsgespräch oder die Bearbeitung von Service-Anfragen.

Hierbei gilt es die häufig in diesem Zusammenhang genannten Aspekte rund um die Datensicherheit, den Datenschutz, die Nachvollziehbarkeit und die Vertrauenswürdigkeit (der Antworten) zu adressieren, um diese Technologie nutzenstiftend einsetzen zu können.

Chat

Rechtliche Einordnung

Entscheiden Sie eigenverantwortlich, ob Sie den Service ChatGPT und daraus entstehende Ergebnisse verwenden möchten – DATEV übernimmt hierfür keine Haftung.

Die kostenfreie „Customer Version“ des ChatGPT ist öffentlich über das Internet, z.B. als Browserversion, verfügbar. Hierbei gelten die Nutzungsbedingungen von OpenAI. Eingaben (die sogenannten „Prompts“) und Ergebnisse werden bisher für die Weiterentwicklung des Services von OpenAI genutzt. Neuerungen von OpenAI zufolge kann diese Funktion nun ausgeschaltet werden und europäische Nutzer können der Einwilligung zur Weiterverwendung von Daten zu Trainingszwecken widersprechen. Abgesehen hiervon wird kritisiert, dass wenig Transparenz besteht, was mit den eingegebenen Daten passiert.

  1. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, ausschließlich Informationen frei von Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) oder mit den jeweiligen Nutzungsrechten einzugeben.
  2. Bei der Customer-Version werden die in den Prompt eingegebenen Daten auf Systemen außerhalb der Europäischen Union und damit außerhalb des Geltungsbereiches der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und zur Wahrung von Verschwiegenheitspflichten empfehlen wir, weder personenbezogene Daten noch sensible Informationen einzugeben.

Hinweis zur rechtlichen Einordnung

OpenAI garantiert nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Stimmigkeit der erzeugten Texte – vielmehr werden teilweise plausibel klingende, aber falsche oder unsinnige Antworten gegeben. Eine Zuverlässigkeit bzw. Glaubwürdigkeit der Antworten – insbesondere in Bezug auf rechtliche Fragen – ist nicht gegeben. Überprüfen Sie Ergebnisse auf Richtigkeit.

Mögliche Einsatzbereiche von ChatGPT

ChatGPT ermöglicht verschiedenste Anwendungsszenarien im Kanzleialltag. Die Nutzungspotenziale reichen von der Generierung von Anschreiben, allgemeinen Informationen, Werbetexten bis hin zu Stellenausschreibungen.

Stellenausschreibungen
Erstellung von Einspruchsschreiben
Anforderung der Unterlagen für die Einkommensteuererklärung

Die dargestellten Anwendungsbereiche verdeutlichen das Potenzial dieser Technologie im Kanzleialltag. Dennoch zeigt ChatGPT an verschiedenen Stellen Schwächen, welche die professionelle Anwendbarkeit erheblich beeinträchtigen.

Zunächst ist die fachliche Korrektheit der Antworten von ChatGPT nicht garantiert, zum Teil werden Inhalte sogar frei erfunden. Deshalb sind immer spezifische Kontextinformationen erforderlich, wie im Beispiel des Einspruchsschreibens z.B. Urteile oder BMF-Schreiben, die ChatGPT - wie oben dargestellt - gesondert zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zudem ermöglicht nur eine angemessene Prozessintegration eine effiziente Nutzung, da sie dafür sorgt, dass ChatGPT oder ein vergleichbares KI-Konzept in die bestehenden Systeme und Abläufe nahtlos integriert ist.

Außerdem erfordert insbesondere die Arbeit mit Mandantendaten einen datenschutzkonformen Umgang, der bei DATEV höchsten Stellenwert genießt.

DATEV hat die Möglichkeiten erkannt, geht die Herausforderungen an und schafft bereits jetzt nachhaltig Wert durch die Einbindung von KI in ihre Produkte.

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