Art.-Nr. 10077 | Kontenrahmen

Kontenrahmen SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Kontenrahmen SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betrieb

SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Branchentypische Besonderheiten des landwirtschaftlichen Rechnungswesens

Stand
Januar 2024
Format
DIN A4

Der Kontenrahmen SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe basiert auf dem SKR 04 und berücksichtigt spezielle Produktionszweige wie Pflanzen- und Tierproduktion oder Obstbau-, Weinbau- und Nebenbetriebe. Darüber hinaus trägt er den branchentypischen Besonderheiten des landwirtschaftlichen Rechnungswesens Rechnung.

Er ist für alle Gesellschaftsformen einsetzbar und deckt sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Umsatzsteuer-Sachverhalte der Regelbesteuerung und der Pauschalierung nach § 24 UStG (nach Durchschnittssätzen) ab.
Mit dem SKR 14 können Sie umsatzwirksame Mengeneingaben (in Stück und/oder Gewicht) über die Finanzbuchführung buchen. Für die umsatzneutralen/naturalen Mengenbewegungen ist auch eine Naturalbuchführung möglich.

Der SKR 14 enthält einen Textschlüsselplan mit Beschriftungen für nahezu alle Waren und Dienstleistungen die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vorkommen.
Dort finden Sie auch die jeweiligen Steuer- und Berichtigungsschlüssel und deren Bedeutung.

Zustimmung Bundesrat zum Wachstumschancengesetz noch offen

Mit dem Wachstumschancengesetz soll der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für pauschalierende land- und forstwirtschaftlicher Betriebe von 9,0% auf 8,4% gesenkt werden.

Der Bundesrat sollte am 15.12.2023 seine Zustimmung zum Gesetzesentwurf erteilen. Das Gesetz wurde aber Ende November 2023 vom Bundesrat gestoppt und soll im Vermittlungsausschuss geklärt werden. Ein Termin wurde dafür bisher nicht festgelegt.

Der Kontenrahmen SKR14 für 2024, die mit der Jahreswechsel-Version der DATEV-Rechnungswesen-Programme 12.4 (Bereitstellung 29.12.2023) bereitgestellt werden und die PDF-Dateien der Kontenrahmenänderungen an dieser Stelle enthalten deshalb für 2024 den Steuersatz von 9,0% (unverändert zu 2023).

Der gedruckte Kontenrahmen wird ab Mitte Januar 2024 (statt Ende Dezember 2023) versendet. Die Verzögerung ist dem Abwarten auf die Zustimmung zum Wachstumschancengesetz geschuldet. Alle anderen Kontenrahmen werden nur im PDF-Format bereitgestellt.

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  • Textschlüsselplan mit Standard-Kontenzuordnungen zum Soll- bzw. Haben-Konto
  • Textschlüssel-Erfassung mit automatischer Kontenzuordnung
  • FIBU-Auswertungen: Konten- und Summen- und Saldenliste mit Mengen und Durchschnittspreisen
  • Spezielle landwirtschaftliche Auswertungen wie Geldrückbericht und Naturalauswertungen wie Naturalkonto und Vieh- und Vorrätebericht
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit an die Landwirtschaft angepassten Schemata
  • Steuerliche/handelsrechtliche Jahresabschlüsse
  • Basis für den BMELV-Jahresabschluss nach den Richtlinien des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


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