Art.-Nr. 19501 | Kontenrahmen

Kontenrahmen SKR 99 für Krankenhäuser

Kontenrahmen SKR 99 für Krankenhäuser

Organisations- und Gliederungsrahmen für das gesamte Rechnungswesen

Stand
Dezember 2023

Der DATEV-Kontenrahmen für Krankenhäuser (Basis SKR 99) entspricht den Gliederungsvorschriften des § 3 KHBV, Anlage 4 KHBV und orientiert sich am Schema des DATEV SKR 04.

Der Kontenrahmen für Krankenhäuser nach KHBV ist der Organisations- und Gliederungsrahmen für das gesamte Rechnungswesen und somit Grundlage der ordnungsmäßigen kaufmännischen Buchführung. Er ist als Anlage 4 Teil der KHBV und hat als solcher Verordnungscharakter.

Dem Kontenrahmen können Sie entnehmen, welche Konten mit Funktionen belegt sind. Am Ende des Kontenrahmens finden Sie die Bedeutung der Steuerschlüssel und Berichtigungsschlüssel.

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  • 0: Anlagevermögenskonten
  • 1: Umlaufvermögenskonten
  • 2: Eigenkapitalkonten/Fremdkapitalkonten
  • 3: Fremdkapitalkonten
  • 4: Betriebliche Erträge
  • 5: Andere Erträge
  • 6: Aufwendungen
  • 7: Weitere Aufwendungen
  • 8: Vortrags- und statistische Konten
  • 9: Statistische Konten


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