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DATEV bietet Lösungen für ...
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In der Praxis werden insbesondere Familienunternehmen häufig gegen wiederkehrende Versorgungsleistungen übertragen. So kann die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten geregelt und Erbauseinandersetzungen können so vermieden werden.
Doch bei dieser Gestaltungsform ist zunächst die Abgrenzungsfragen zu klären: Ist eine Raten-zahlung oder eine Rentenzahlung vereinbart? Liegt eine betriebliche Veräußerungsrente oder eine betriebliche Versorgungsrente vor? Davon abhängig sind dann die steuerlichen Folgen bei Verkäufer und Käufer zu beurteilen.
Das Kompaktwissen erläutert diese relevanten Fragestellungen. Die steuerlichen Folgen sowie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Gestaltung werden aufgezeigt. Anschauliche Beispiele zur Erläuterung runden die Darstellung ab..
Übergabe von Betrieben gegen wiederkehrende Leistungen
LeseprobeBestandteil von DATEV Verlagsmedien comfort
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Diplom-Finanzwirt (FH)
Stefan Bieroth ist tätig im Festsetzungsbereich der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Er befasst sich schwerpunktmäßig mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften, Gemeinnützigkeitsrecht sowie der steuerlichen Behandlung und Besteuerung von Immobilien. In diesem Bereich hält er innerhalb und außerhalb der Finanzverwaltung Vorträge.
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