- Startseite
- Shop
- 12541 Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Erscheinungstermin: Mai 2021
Mit Wirkung ab 01.07.2021 wurden durch das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen zur Umsetzung der 2. Stufe des Digitalpakets in das deutsche Recht umgesetzt, die zu Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel geführt haben.
Mit dem Digitalpaket wird das Bestimmungslandprinzip bei Leistungen an Privatpersonen weitgehend umgesetzt. Das Bestimmungslandprinzip besagt, dass eine Umsatzbesteuerung in dem EU-Mitgliedsstaat erfolgen soll, in dem der Verbrauch tatsächlich stattfindet.
Registrierungen für umsatzsteuerliche Zwecke im Bestimmungsland für das leistende Unternehmen werden vermieden. Das Verfahren der „einzigen Anlaufstelle“, der sogenannte One-Stop-Shop, wurde ausgedehnt. Hiermit wird ermöglicht, dass Unternehmen sich nur in ebenjenem EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerlich registrieren müssen, in dem sie ansässig sind. Im Anschluss müssen nur im registrierten EU-Mitgliedsstaat die Erklärungspflichten für Inlands- und Auslandsumsätze erfüllt werden.
Das DATEV-Kompaktwissen „Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021“ gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die für den Online-Handel seit 01.07.2021 geltenden Verfahren.
Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021
LeseprobeBestandteil von DATEV Verlagsmedien comfort
Das Angebot DATEV Verlagsmedien comfort bündelt sämtliche elektronischen Dokumente der Reihen
zu einem günstigen Monatspreis.
Nutzen Sie DATEV Verlagsmedien comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien comfort (Art.- Nr. 65550).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Diplom-Finanzwirt
Michael Langer, geb. 1954, ist Diplom-Finanzwirt. Er war über 30 Jahre in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen im Bereich Umsatzsteuerharmonisierung in der EU sowie als Referent in einem der für nationales Umsatzsteuerrecht zuständigen Referate tätig.
Seine Schwerpunkte sind Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsverkehr, Leistungsort und das Besteuerungsverfahren. Er ist Autor bzw. Koautor zahlreicher Bücher und Aufsätze zum Umsatzsteuerrecht.
Zudem ist Michael Langer Mitherausgeber und Autor des Umsatzsteuer-Kommentars Reiß/ Kraeusel/ Langer sowie Autor zur Umsatzsteuer bei weiteren Kommentaren.
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!