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- 12554 Insolvenznahe Mandanten: Hinweispflichten nach dem StaRUG
DATEV bietet Lösungen für ...
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Erscheinungstermin: Dezember 2021
Das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) gilt seit Januar 2021. Seither besteht für Steuerberaterinnen und Steuerberater eine Prüfungs- und gegebenenfalls Warnpflicht bezüglich der Fortführungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens. Diese Pflichten müssen bereits während der Erstellungsarbeiten zum Jahresabschluss berücksichtigt werden.
Ein Verstoß gegen diese frühe Redepflicht des § 102 StaRUG kann Haftungs- und Honorarrückforderungs-Ansprüche gegen den Steuerberater zur Folge haben.
Daher sollten die Details zur neuen Regelung bei Erstellung des Jahresabschlusses auch dann bekannt sein, wenn kein Prüfungsauftrag besteht.
Das Kompaktwissen informiert prägnant zu diesen Details und zeigt auf, wie die Haftung durch entsprechende Hinweise vermieden werden kann. Ein Muster für ein Mandanten-Belehrungsschreiben unterstützt die praktische Umsetzung der Haftungsprävention im Kanzleialltag.
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Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien comfort (Art.- Nr. 65550).
Dipl. Betriebswirt (FH), vereidigter Betriebsprüfer, Steuerberater, Fachberater
Dipl. Betriebswirt (FH), vereidigter Betriebsprüfer, Steuerberater, Landwirtschaftliche Buchstelle, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
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