Art.-Nr. 12554 | Kompaktwissen Beratungspraxis
Insolvenznahe Mandanten: Hinweispflichten nach dem StaRUG (E-Book)

Hinweis- und Warnpflichten
Haftungstatbestände
Muster-Mandantenbelehrungsschreiben
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Hinweis- und Warnpflichten
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Muster-Mandantenbelehrungsschreiben
Art.-Nr. 12554
Das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) gilt seit Januar 2021. Seither besteht für Steuerberaterinnen und Steuerberater eine Prüfungs- und gegebenenfalls Warnpflicht bezüglich der Fortführungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens. Diese Pflichten müssen bereits während der Erstellungsarbeiten zum Jahresabschluss berücksichtigt werden.
Ein Verstoß gegen diese frühe Redepflicht des § 102 StaRUG kann Haftungs- und Honorarrückforderungs-Ansprüche gegen den Steuerberater zur Folge haben.
Daher sollten die Details zur neuen Regelung bei Erstellung des Jahresabschlusses auch dann bekannt sein, wenn kein Prüfungsauftrag besteht.
Das Kompaktwissen informiert prägnant zu diesen Details und zeigt auf, wie die Haftung durch entsprechende Hinweise vermieden werden kann. Ein Muster für ein Mandanten-Belehrungsschreiben unterstützt die praktische Umsetzung der Haftungsprävention im Kanzleialltag.
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