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- 78587 Phantomlohn – vermeiden Sie Nachzahlungen in der Sozialversicherung
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Fiktivlohn führt nicht nur bei Minijobs zu massiven Nachzahlungsrisiken in der Sozialversicherung!
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung seiner Arbeitsleistung. Die Höhe der Vergütung kann dabei z. B. aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag folgen. Bleibt die vom Arbeitgeber gezahlte Vergütung hinter dem Anspruch des Arbeitnehmers zurück, spricht man vom sog. „Phantomlohn“ oder auch „Fiktivlohn“. Obwohl hier keine Auszahlung an den Arbeitnehmer erfolgt, schuldet der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Phantomlohn. Dies folgt aus dem im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich geltenden Entstehungsprinzip. Stellt die Sozialversicherung bei ihrer Prüfung Phantomlohn fest, steht den Sozialversicherungsträgern ein Nachzahlungsanspruch bis zur jeweiligen Verjährungsgrenze zu. Daher bildet die Feststellung des Phantomlohns einen Schwerpunkt in der Sozialversicherungsprüfung, nicht nur bei Minijobs.
Das Seminar stellt den Begriff des Phantomlohns und das im Sozialversicherungsrecht geltende Entstehungsprinzip vor und zeigt andauernde und besonders aktuelle Risiken in der Sozialversicherungsprüfung auf. Dabei wird auch auf die – derzeit besonders relevante – korrekte Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung eingegangen.
Teilnehmerkreis
Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Seminarbegleitende Unterlagen
Die Begleitunterlage zur Veranstaltung erhalten Sie in elektronischer Form als PDF-Dokument zum Herunterladen. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1035297
Weiterbildungsbescheinigung
Nach der Teilnahme an einem Online-Seminar erhält der angemeldete Teilnehmer seine Weiterbildungsbescheinigung digital und automatisch über die DATEV Mitteilungen oder per E-Mail. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse in den Stammdaten (DATEV Arbeitsplatz) korrekt hinterlegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
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Allgemeine Informationen
Online-Seminar
Bitte melden Sie sich zum gewünschten Termin Ihres Online-Seminars stets möglichst rechtzeitig an, spätestens aber drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn. Im Regelfall ca. zehn Arbeitstage vor Veranstaltungstermin erhalten Sie eine Veranstaltungsbestätigung per DATEV Mitteilungen oder E-Mail. Sie beinhaltet den Link zu Ihrem "virtuellen Seminarraum", die Zugangsdaten sowie weitere Informationen.
Wir bitten Sie, sich etwa 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn auf der Online-Seminar-Plattform einzuloggen.
Weitere Informationen Leistungsbeschreibung Online-Seminar
Leistungsbeschreibung Online-Seminar/Online-Seminar mit Übung (Dok.-Nr.
0903119)
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