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Nach der Erstellung der Steuererklärung muss diese sowohl an Ihren Mandanten zur Freigabe als auch an die Finanzverwaltung gehen. Führen Sie diese Schritte elektronisch aus, um die Abwicklung der Steuererklärung durchgängig digital zu gestalten.
Wenn Sie die Steuererklärung erstellt haben, können Ihre Mandanten sie unabhängig von den Öffnungszeiten Ihrer Kanzlei digital prüfen und freizeichnen. Mit der elektronischen Freizeichnung versichern Ihre Mandanten die Richtigkeit der Daten. Runden Sie somit die digitale Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten ab.
Nutzen Sie alle elektronisch Möglichkeiten – von der Übermittlung der Steuererklärung über die Bekanntgabe des rechtsgültigen Einkommensteuerbescheids bis hin zur elektronischen Übermittlung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlung.
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