Anmeldeverfahren bei DATEV

Bei DATEV gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sich anzumelden, um beispielsweise auf geschützte Seiten oder Anwendungen zuzugreifen (z. B. LEXinform, DATEV-Shop).

Auswahlkriterien

Die Anmeldemedien sind jeweils an die Schutzwürdigkeit der Anwendungen und der Daten angepasst.

Kriterium Nutzungsort

Tätigkeiten im Internet; Online-Anwendungen; Admin-Portale; DATEV-Apps; in Kanzleien und Unternehmen

DATEV SmartLogin

DATEV SmartLogin unterstützt die Kanzlei bei Tätigkeiten im Internet, z. B. beim Abruf der Service-TAN im Browser auf www.datev.de/service-tan, in DATEV Admin-Portalen oder in der DATEV App Controllingreport.

Gleiches gilt für Unternehmen bei Zugriffen auf Online-Anwendungen wie DATEV Unternehmen online. Mit der App DATEV Upload mobil können Belege auch unterwegs sofort an DATEV Unternehmen online übertragen werden.

PC-Anwendungen; Vollmachtsdatenbank; Steuerkontoabfragen

DATEV SmartCard
DATEV mIDentity

Bei DATEV-Anwendungen, die lokal am PC oder am Server installiert sind, ist DATEV SmartCard / DATEV mIDentity das Authentifizierungsmedium der Wahl. Zum Beispiel bei LODAS oder den DATEV-Rechnungswesen-Programmen.

Ebenso brauchen Berufsträger als Mitglieder der Berufskammern bei bestimmten Abläufen innerhalb der Vollmachtsdatenbank oder bei Steuerkontoabfragen zum Nachweis ihrer Befugnis eine DATEV SmartCard oder einen DATEV mIDentity.

Kriterium Vertraulichkeit der Daten

Daten mit mittlerer Vertraulichkeit

Anmelden mit Benutzername und Kennwort

Beim DATEV-Shop kann man sich beispielsweise mit Benutzername und Kennwort anmelden. Hier ist es das Benutzerkonto, das den Zugriff auf Daten mittlerer Vertraulichkeit erlaubt.

Anmelden mit DATEV SmartCard / mIDentity
Anmelden mit DATEV SmartLogin (SmartLogin App; auch für Apple-Geräte)

Daten mit hoher Vertraulichkeit
Zugang nach Prinzip „Besitz und Wissen"

Wenn es in einer Anwendung um Daten mit hoher Vertraulichkeit geht, z. B. DATEV Unternehmen online, dann ist die Anmeldung mit einem Login-Verfahren notwendig, das einen Sicherheitsstandard gewährleistet. Solch ein Verfahren ist die Anmeldung mit einer SmartCard oder einem mIDentity mit integrierter SIM-Karte und einer PIN.

Auf dieser Sicherheitsstufe arbeiten die Verfahren nach dem Prinzip „Besitz und Wissen". Der Anwender muss im Besitz einer bestimmten physischen Sache sein: hier ist das die SmartCard oder der mIDentity. Zusätzlich muss er auch die PIN kennen (= Wissen). Erst dann kann er auf bestimmte Dienste oder Daten zugreifen.

Ein weiteres Verfahren dieser Kategorie ist DATEV SmartLogin. Hier ist die Wissenskomponente das mobile Gerät. Im Gegensatz zur SmartCard ist keine zusätzliche Hardware notwendig. Das Verfahren eignet sich für die Online-Anwendungen von DATEV. Am PC selbst muss keine Software installiert werden und das Verfahren funktioniert auch mit Apple-PCs oder mobilen Geräten. Die SmartLogin-App wird dabei auf dem Handy oder Tablet-Computer installiert (iPad, iPhone oder Android-Gerät). Zur Anmeldung an einer Online-Anwendung (z. B. DATEV Unternehmen online), die am PC aufgerufen wurde, scannt man den QR-Code der Anwendung mit dem mobilen Gerät und gibt an diesem auch die PIN ein.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!