DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Standardmäßig erhalten Sie die DATEV-Rechnung auf Papier per Post zugesendet. Gerne können Sie auch auf einen elektronischen Zustellweg umstellen. Wir zeigen Ihnen die Vorteile und das neue Rechnungslayout der elektronischen DATEV-Rechnung.
Profitieren Sie vom neuen Design der elektronischen DATEV-Rechnung durch
Die DATEV-Rechnung im Papierformat unterscheidet sich noch durch Design und Struktur von der elektronischen DATEV-Rechnung. Mittelfristig wird auch das Layout der heutigen Papier-Rechnung auf das neue Design geändert.
Die Inhalte (Artikel, Beträge) sind identisch gleich und entsprechen selbstverständlich den Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz gestellt werden. Ebenso entspricht die die elektronische DATEV-Rechnung dem EU-konformen ZUGFeRD-Format 2.1.
Wer DATEV-Rechnungen nicht über den Postweg erhalten möchte, kann zwischen verschiedenen elektronischen Zustellwegen wählen:
Weitere Informationen zu den Zustellwegen sowie die Möglichkeiten zur Umstellung auf den elektronischen Rechnungsversand erhalten Sie im Hilfedokument: Informationen zu den Zustellwegen der elektronischen DATEV-Rechnung (DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1080680).
Für künftige Rechnungen können Sie uns gerne unter www.datev.de/sepamandat bequem und digital ein SEPA-Mandat erteilen. So ersparen Sie sich das manuelle Überweisen der DATEV-Rechnung und verpassen kein Zahlungsziel.
DATEV-Rechnungsempfänger können Rechnungen rückwirkend für 24 Monate abrufen. Der Abruf ist unabhängig vom gewählten Zustellweg.
Hier können Sie Ihre DATEV-Rechnungen abrufen.
Weitere Informationen:
ZUGFeRD: Überblick (DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1080601)
DATEV-Rechnung als PDF abrufen (DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1006644)
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