DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Der DATEV-Marktplatz ist eine Plattform, auf der Partnerlösungen der DATEV gelistet sind. Diese ergänzen DATEV-Produkte sinnvoll. Über technisch geprüfte Schnittstellen sind die Partnerlösungen optimal mit DATEV-Software verzahnt. Auf dem DATEV-Marktplatz wird in zwei Partnerkategorien unterschieden: DATEV-Marktplatz Premium Partner und DATEV-Marktplatz Schnittstellen Partner.
Sie erhalten unkompliziert einen Überblick über Programme, die DATEV-Lösungen sinnvoll ergänzen. Mithilfe einer Freitext-Suche und Filterfunktion finden Sie schnell geeignete Partnerlösungen für Ihren Bedarf. DATEV prüft regelmäßig die DATEV-Schnittstellen in den Partnerlösungen. So haben Sie Gewissheit, dass die Software unserer Partner optimal mit den DATEV-Produkten zusammenspielen.
Die zentralen Vorteile liegen in der effizienteren Leistungserstellung, der Erschließung neuer Beratungsfelder, der Mandatsgewinnung und der Optimierung der Kanzleiorganisation.
Näher beschrieben sind die Vorteile auch in unserem Magazin-Beitrag: "
Zum Vorteil für alle".
Bevor DATEV eine Kooperation mit einem Software-Hersteller eingeht, durchläuft dieser einen Aufnahmeprozess. Dieser enthält insbesondere folgende Aspekte:
Vor der Aufnahme eines Software-Herstellers in die Partnerkategorie "DATEV-Marktplatz Premium Partner" führt DATEV zusätzlich ein aktives Partnerauswahlverfahren durch. Hierbei bewertet und vergleicht DATEV verschiedene Hersteller und deren Software auf Basis eines umfassenden Prüfkatalogs.
Werden die Anforderungen von DATEV an eine Partnerschaft erfüllt, wird mit dem Anbieter ein Partnervertrag geschlossen. Bevor der Partner in den DATEV-Marktplatz aufgenommen wird, prüft DATEV abschließend die umgesetzte(n) DATEV-Schnittstelle(n).
Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihre Fragen und Anregungen mitzuteilen.
Grenzen Sie mithilfe der Filter-Funktion das Software-Angebot ein, um geeignete Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen zu finden.
Sie suchen gezielt nach einer bereits bekannten Partnerlösung oder möchten nach einem Schlagwort filtern? Dann nutzen Sie unsere Freitext-Suche, um unkompliziert ans Ziel zu gelangen.
Ergänzend unterstützt Sie die Sortier-Funktion sowie Kundenbewertungen bei der Suche nach der passenden Lösung.
Ja, grundsätzlich werden zuerst die empfohlenen Lösungen der DATEV-Marktplatz Premium Partner und danach die Lösungen der DATEV-Marktplatz Schnittstellen Partner gelistet. Zudem bewertet DATEV die Partnerlösungen anhand eines Scoring-Systems. Der Scoring-Wert einer Partner-Software ist ausschlaggebend für das Ranking innerhalb der beiden Partnerkategorien.
Wurde ein Branchen-Filter ausgewählt, sehen Sie die Lösungen priorisiert, deren Anbieter sich speziell auf die jeweilige Branche fokussieren.
Eine direkte Kaufoption von Lösungen bieten wir nicht. Die Plattform dient rein als Unterstützung für die Suche nach Software-Lösungen, die die DATEV-Produkte sinnvoll ergänzen.
Treten Sie mit dem Hersteller direkt in Kontakt. Hierfür können Sie das Kontaktformular auf der Marktplatzseite des jeweiligen Herstellers nutzen (Button "Partner kontaktieren“).
Weitere Informationen zur Lösung finden Sie außerdem auf der Homepage des Herstellers. Eine Verlinkung dorthin finden Sie ebenfalls auf der Marktplatzseite.
Der Großteil unserer DATEV-Marktplatz Partner stellt Referenzkunden bereit, die mit einer Kontaktaufnahme durch Interessenten an der Partnerlösung einverstanden sind. Die Referenzkunden finden Sie auf der Marktplatzseite der entsprechenden Partnerlösung im Abschnitt „Weitere Informationen“.
Die gelisteten Lösungen im DATEV-Marktplatz stammen nicht von DATEV. Die Lösungen und auch die Leistungsaussagen stammen von den DATEV-Marktplatz Partnern und sind durch diese zu verantworten.
Der Vertragspartner ist der jeweilige Anbieter der Lösung.
Unsere DATEV-Marktplatz Partner implementieren, pflegen und verantworten die DATEV-Schnittstellen in ihren Lösungen. Auch die damit zusammenhängenden Serviceleistungen erbringt der entsprechende Partner.
Die Genossenschaft prüft die DATEV-Schnittstellen in den Partnerlösungen in regelmäßigen Abständen auf Basis von Schnittstellenvorgaben.
Sie erhalten Informationen auf der entsprechenden Marktplatzseite unter der Überschrift "Schnittstellen“. Sollten diese Informationen nicht ausreichen, kontaktieren Sie bitte den Hersteller.
Die Dokumentationen der DATEV-Schnittstellen sind über das DATEV Developer Portal frei zugänglich und können auch ohne einen Auftritt auf dem Marktplatz umgesetzt werden. Daher gibt es viele Unternehmen, die eine DATEV-Schnittstelle umgesetzt haben, ohne ein Partner zu sein.
Anbieter ohne Partnerstatus, die einen DATEV-Datenservice (Online API) umgesetzt haben finden Sie
hier. Diese Software-Hersteller tragen den Namen DATEV Schnittstellen Anbieter.
Schnittstellen dieser Software-Hersteller in Form einer Desktop API oder Dateischnittstelle werden nicht technisch geprüft. Daher kann DATEV über die Qualität der Schnittstellen in diesen Fällen keine Aussage treffen.
Eine Bewertung darf jede Person abgeben, die Erfahrungen mit einer Softwarelösung aufweist. Ausgenommen sind Vertreter oder sonstige Nachstehende des Herstellers der Softwarelösung. In einer Bewertung dürfen dabei nur die Erfahrungen berücksichtigt werden, die ein Bewerter auch tatsächlich gemacht hat.
Sie können Bewertungen im DATEV-Marktplatz als hilfreich oder nicht hilfreich kennzeichnen und Bewertungen kommentieren. Die Kommentarfunktion können Sie beispielweise nutzen, um Fragen an einen Bewerter zu stellen. Ein Bewerter wird bei jedem neuen Kommentar zu seiner Bewertung per Mail informiert.
Um die Bewertungsberechtigung eines Bewerters zu überwachen, wäre die Vorlage eines Kaufnachweises oder ähnliches durch den Bewerter notwendig. Einen solchen Nachweis fordern wir bei der Abgabe einer Bewertung nicht an. Das würde die Komplexität für den Bewerter erheblich erschweren und dazu führen, dass nur wenige Nutzer eine Bewertung erfassen.
Besteht bei einer veröffentlichten Bewertung allerdings der Verdacht, dass keine Bewertungsberechtigung vorliegt, behält es sich DATEV vor, vom Bewerter nachträglich einen entsprechenden Nachweis anzufordern. Kann der Bewerter die Berechtigung nicht nachweisen, darf DATEV die entsprechende Bewertung nachträglich ablehnen.
Eine allgemeingültige Bewertungsanzahl, gemäß der eine Bewertung aussagekräftig ist, gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Je mehr Bewertungen vorhanden sind, desto größer ist die Aussagekraft.
Nähere Informationen zum Bewertungssystem im DATEV-Marktplatz finden Sie in den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzhinweisen.
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