DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Der DATEV-Marktplatz ist eine Plattform, auf der Partnerlösungen der DATEV gelistet sind. Diese ergänzen DATEV-Produkte sinnvoll. Über technisch geprüfte Schnittstellen sind die Partnerlösungen optimal mit DATEV-Software verzahnt. Auf dem DATEV-Marktplatz wird in zwei Partnerkategorien unterschieden: DATEV-Marktplatz Premium Partner und DATEV-Marktplatz Schnittstellen Partner.
Sie erhalten unkompliziert einen Überblick über Programme, die DATEV-Lösungen sinnvoll ergänzen. Mithilfe einer Freitext-Suche sowie einer Filter- und Sortierfunktion finden Sie schnell geeignete Partnerlösungen für Ihren Bedarf. DATEV prüft regelmäßig die DATEV-Schnittstellen in den Partnerlösungen. So haben Sie Gewissheit, dass die Software unserer Partner optimal mit den DATEV-Produkten zusammenspielen.
Die zentralen Vorteile liegen in der effizienteren Leistungserstellung, der Erschließung neuer Beratungsfelder und der Optimierung der Kanzleiorganisation.
Näher beschrieben sind die Vorteile auch in unserem Magazin-Beitrag: "
Zum Vorteil für alle".
Bevor DATEV eine Kooperation mit einem Software-Hersteller eingeht, durchläuft dieser einen Aufnahmeprozess. Dieser enthält insbesondere folgende Aspekte:
Vor der Aufnahme eines Software-Herstellers in die Partnerkategorie "DATEV-Marktplatz Premium Partner" führt DATEV zusätzlich ein aktives Partnerauswahlverfahren durch. Hierbei bewertet und vergleicht DATEV verschiedene Hersteller und deren Software u.a. auf Basis eines umfassenden Prüfkatalogs.
Werden die Anforderungen von DATEV an eine Partnerschaft erfüllt, wird mit dem Anbieter ein Partnervertrag geschlossen. Bevor der Partner in den DATEV-Marktplatz aufgenommen wird, prüft DATEV abschließend die umgesetzte(n) DATEV-Schnittstelle(n).
Die DATEV-Marktplatz Premium Partner zahlen während der laufenden Partnerschaft für die Empfehlungsleistungen im Rahmen der Partnerschaft an DATEV eine umsatzbasierte Aufwandsentschädigung.
Die DATEV-Marktplatz Schnittstellen Partner zahlen an DATEV, insb. für Schnittstellenberatungsleistungen und die Platzierung auf dem DATEV-Marktplatz, eine monatliche Grundgebühr sowie einen Klick-Preis.
Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihre Fragen und Anregungen mitzuteilen.
Informationen nach Art. 11 und 12:
Behörden und Nutzer des DATEV-Marktplatzes können zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular nutzen oder alternativ eine Mail an marktplatz@datev.de schreiben.
Informationen nach Art. 24:
Bis zum 12.02.2024 fanden keine außergerichtlichen Streitbeilegungen statt. Die Anzahl der Aussetzungen von Diensten für Nutzer aufgrund offensichtlich rechtswidriger Inhalte (0), offensichtlich unbegründeter Meldungen (0) sowie offensichtlich unbegründeter Beschwerden (0) beläuft sich zum 12.02.2024 auf 0.
Unser DATEV-Marktplatz verzeichnete Stand 31.12.2023 in den letzten sechs Monaten eine durchschnittliche monatliche Zahl von 1.871 aktiven Nutzern.
Grenzen Sie mithilfe der Filterfunktion das Software-Angebot ein, um geeignete Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen zu finden.
Sie suchen gezielt nach dem Namen einer Partnerlösung oder möchten nach einem Schlagwort filtern? Dann nutzen Sie unsere Freitextsuche, um unkompliziert ans Ziel zu gelangen.
Ergänzend unterstützen Sie die Sortierfunktion sowie Kundenbewertungen bei der Suche nach der passenden Lösung.
Ja, grundsätzlich werden zuerst die empfohlenen Lösungen der Kategorie DATEV-Marktplatz Premium Partner und danach die Lösungen der Kategorie DATEV-Marktplatz Schnittstellen Partner gelistet. Zudem bewertet DATEV die Partnerlösungen anhand eines Scoring-Systems. Der Scoring-Wert einer Partner-Software ist ausschlaggebend für das Ranking innerhalb der beiden Partnerkategorien.
Das Scoring basiert auf den folgenden drei Kriterien:
Wurde ein Branchen-Filter ausgewählt, sehen Sie die Lösungen priorisiert, deren Anbieter sich speziell auf die jeweilige Branche fokussieren.
DATEV behält sich vor, einzelne Lösungen aus strategischen Gründen vorübergehend priorisiert zu platzieren. Dies betrifft insbesondere die ersten zehn Suchergebnisse.
Eine direkte Kaufoption von Lösungen bieten wir nicht. Die Plattform dient rein als Unterstützung für die Suche nach Software-Lösungen, die die DATEV-Produkte sinnvoll ergänzen.
Treten Sie mit dem Hersteller direkt in Kontakt. Hierfür können Sie das Kontaktformular auf der Marktplatzseite des jeweiligen Herstellers nutzen (Button "Partner kontaktieren“).
Weitere Informationen zur Lösung finden Sie außerdem auf der Homepage des Herstellers. Eine Verlinkung dorthin finden Sie ebenfalls auf der Marktplatzseite.
Die gelisteten Lösungen im DATEV-Marktplatz stammen nicht von DATEV. Die Lösungen und auch die Leistungsaussagen stammen von den DATEV-Marktplatz Partnern und sind durch diese zu verantworten.
Der Vertragspartner ist der jeweilige Anbieter der Lösung.
Die DATEV-Marktplatz Partner implementieren, pflegen und verantworten die DATEV-Schnittstellen in ihren Lösungen. Auch die damit zusammenhängenden Serviceleistungen erbringt der entsprechende Partner.
DATEV prüft die DATEV-Schnittstellen in den Partnerlösungen in regelmäßigen Abständen auf Basis von Schnittstellenvorgaben.
Sie erhalten Informationen auf der entsprechenden Marktplatzseite unter der Überschrift "Schnittstellen“. Sollten diese Informationen nicht ausreichen, kontaktieren Sie bitte den Hersteller.
Die Dokumentationen der DATEV-Schnittstellen sind über das DATEV Developer Portal frei zugänglich und können auch ohne eine Partnerschaft mit DATEV umgesetzt werden. Diese Software-Hersteller tragen den Namen DATEV Schnittstellen Anbieter.
DATEV Schnittstellen Anbieter, die einen DATEV-Datenservice (Online API) umgesetzt haben, werden auf einer Sammelseite im DATEV-Marktplatz gelistet. Diese finden Sie
hier. DATEV prüft die integrierten DATEV-Datenservices in den Lösungen auf Basis von Schnittstellenvorgaben.
DATEV Schnittstellen Anbieter, die eine Desktop API oder Dateischnittstelle umgesetzt haben, werden nicht auf Seiten der DATEV gelistet. Die Schnittstellen werden nicht technisch geprüft.
Eine Bewertung darf jede Person abgeben, die Erfahrungen mit einer Softwarelösung aufweist. Ausgenommen sind Vertreter oder sonstige Nachstehende des Herstellers der Softwarelösung. In einer Bewertung dürfen dabei nur die Erfahrungen berücksichtigt werden, die ein Bewerter auch tatsächlich gemacht hat.
Sie können Bewertungen im DATEV-Marktplatz als hilfreich oder nicht hilfreich kennzeichnen und Bewertungen kommentieren. Die Kommentarfunktion können Sie beispielweise nutzen, um Fragen an einen Bewerter zu stellen. Ein Bewerter wird bei jedem neuen Kommentar zu seiner Bewertung per Mail informiert.
Um die Bewertungsberechtigung eines Bewerters zu überwachen, wäre die Vorlage eines Kaufnachweises oder ähnliches durch den Bewerter notwendig. Einen solchen Nachweis fordern wir bei der Abgabe einer Bewertung nicht an. Das würde die Komplexität für den Bewerter erheblich erschweren und dazu führen, dass nur wenige Nutzer eine Bewertung erfassen.
Besteht bei einer veröffentlichten Bewertung allerdings der Verdacht, dass keine Bewertungsberechtigung vorliegt, behält es sich DATEV vor, vom Bewerter nachträglich einen entsprechenden Nachweis anzufordern. Kann der Bewerter die Berechtigung nicht nachweisen, darf DATEV die entsprechende Bewertung nachträglich ablehnen.
Eine allgemeingültige Bewertungsanzahl, gemäß der eine Bewertung aussagekräftig ist, gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: Je mehr Bewertungen vorhanden sind, desto größer ist die Aussagekraft.
Nähere Informationen zum Bewertungssystem im DATEV-Marktplatz finden Sie in den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzhinweisen.
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