DATEV E-Rechnungsplattform

Informationen für Software-Hersteller

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine E-Rechnungspflicht im Business-to-Business-Umfeld. Rechnungen für Transaktionen zwischen Unternehmen müssen dann in Form einer E-Rechnung gestellt werden.

Das Bundesfinanzministerium plant darüber hinaus den Austausch von Rechnungsdaten künftig über sogenannte E-Rechnungsplattformen abzuwickeln. DATEV wird eine eigene E-Rechnungsplattform auf den Markt bringen, an die sich interessierte Software-Hersteller ab Ende 2024 per API anbinden können.

Ein Unternehmer und eine Unternehmerin sitzen gemeinsam vor einem Laptop.

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber die Einführung einer E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 für den Business-to-Business-Bereich beschlossen. Dies betrifft zunächst den Empfang von E-Rechnungen. Für den Versand von E-Rechnungen räumt der Gesetzgeber Übergangsfristen bis Ende 2027 ein.

Die Gesetzesänderung führt nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei Software-Herstellern von rechnungsempfangender, -erstellender bzw. -schreibender Lösungen zu erheblichen prozessualen Auswirkungen. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich frühzeitig mit der E-Rechnungspflicht auseinander zu setzen.

DATEV E-Rechnungsplattform

Der Austausch von Rechnungsdaten soll laut Plänen des Bundesfinanzministeriums künftig über Plattformen erfolgen. Da die Umsetzung rechtlicher Vorgaben zu den zentralen Tätigkeiten der DATEV zählt, wird die Genossenschaft eine eigene E-Rechnungsplattform anbieten.

Als offenes Ökosystem konzipiert, ist die DATEV E-Rechnungsplattform insbesondere für Anbieter von ERP- oder Branchen-Software, Dokumentenmanagement- oder Kassensystemen interessant, die das Thema E-Rechnung mit möglichst geringem Aufwand umsetzen wollen.

So entlastet Sie die DATEV E-Rechnungsplattform

Über eine API-Anbindung können Sie den Versand und den Empfang von E-Rechnungen für Ihre Kunden nach Bedarf an die DATEV E-Rechnungsplattform auslagern. Ab Ende 2024 ist eine Anbindung für interessierte Software-Hersteller möglich.

Vertrauen Sie auf einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie beim Thema E-Rechnungspflicht entlastet, und gewinnen Sie mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.

So profitieren Ihre Kunden

Die DATEV E-Rechnungsplattform fügt sich optimal in die kollaborativen Prozesse zwischen Unternehmen und ihren Steuerberaterinnen und Steuerberatern ein. Ihre Kundinnen und Kunden profitieren dadurch automatisch von einem komfortablen und durchgängig digitalen Datenaustausch mit ihren steuerlichen Beratern, Geschäftspartnern und der Finanzverwaltung.

Die Vorteile auf einen Blick

  • E-Rechnung leicht gemacht

    Binden Sie Ihre Software-Lösung an die DATEV E-Rechnungsplattform an und lagern Sie damit den Versand und den Empfang von E-Rechnungen aus. DATEV stellt dabei sicher, dass alle relevanten Beteiligten wie Geschäftspartner und Steuerkanzleien Ihrer Kunden sowie die Finanzverwaltung die entscheidenden Informationen erhalten.

  • Auch künftig ein starker Partner an Ihrer Seite

    Gegründet 1966 hat DATEV jahrzehntelange Erfahrung in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Vernetzung von Mittelstand, steuerlichen Beratern und der Finanzverwaltung. Setzen Sie auf einen erfahrenen und zuverlässigen Partner und partizipieren Sie am großen Netzwerk der Genossenschaft. Werden Sie Teil des DATEV-Ökosystems.

  • In sicheren Händen

    Das DATEV-Rechenzentrum ist ISO/IEC 27001 zertifiziert. Damit gewährleistet DATEV den Schutz Ihrer Kundendaten auf höchstem Sicherheitsniveau.

    Darüber hinaus sind Ihre Kunden für den Prüfungsfall bestens gerüstet. Denn relevante Daten lassen sich jederzeit direkt aus dem DATEV-Rechenzentrum abrufen.

FAQ für Software-Hersteller

Wir haben für Sie häufig gestellte Fragen rund um die DATEV E-Rechnungsplattform gesammelt und beantwortet.

Zum FAQ

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Weitere Informationen zur DATEV E-Rechnungsplattform

Sie sind daran interessiert, Ihre Software-Lösung an die DATEV E-Rechnungsplattform anzubinden und möchten weitere Informationen erhalten? Gerne tauschen wir uns mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch aus.

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