Art.-Nr. 19883 | Material

Kontenrahmen Zahnärzte (Basis SKR 03) § 4 Absatz 3 EStG

Kontenrahmen Zahnärzte (Basis SKR 03) § 4 Absatz 3 EStG
Stand
Februar 2024
Format
DIN A4

Der Kontenrahmen für Zahnärzte (Basis SKR 03) §4 Absatz 3 EStG basiert auf dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03 §4 Absatz 3 EStG, ergänzt um branchenspezifische Konten (5. und 6. Stelle der Kontonummer).
Dem Kontenrahmen können Sie entnehmen, welche Konten standardmäßig beschriftet und welche Konten mit Funktionen belegt sind. Der Aufbau entspricht dem des SKR 03 in einer speziellen Aufbereitung.

Zustimmung Bundesrat zum Wachstumschancengesetz noch offen

Mit dem Wachstumschancengesetz soll der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für pauschalierende land- und forstwirtschaftlicher Betriebe von 9,0% auf 8,4% gesenkt werden.

Der Bundesrat sollte am 15.12.2023 seine Zustimmung zum Gesetzesentwurf erteilen. Das Gesetz wurde aber Ende November 2023 vom Bundesrat gestoppt und soll im Vermittlungsausschuss geklärt werden. Ein Termin wurde dafür bisher nicht festgelegt.

Der Kontenrahmen SKR03 für 2024, die mit der Jahreswechsel-Version der DATEV-Rechnungswesen-Programme 12.4 (Bereitstellung 29.12.2023) bereitgestellt werden und die PDF-Dateien der Kontenrahmenänderungen an dieser Stelle enthalten deshalb für 2024 den Steuersatz von 9,0% (unverändert zu 2023).

Der gedruckte Kontenrahmen wird ab Mitte Januar 2024 (statt Ende Dezember 2023) versendet. Die Verzögerung ist dem Abwarten auf die Zustimmung zum Wachstumschancengesetz geschuldet. Alle anderen Kontenrahmen werden nur im PDF-Format bereitgestellt.

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  • 0: Anlage- und Kapitalkonten
  • 1: Finanz- und Privatkonten
  • 2: Abgrenzungskonten
  • 3: Wareneingangs- und Bestandskonten
  • 4: Betriebliche Aufwendungen
  • 7: Bestände an Erzeugnissen
  • 8: Erlöskonten
  • 9: Vortrags- und statistische Konten
  • Gegenüber dem SKR 03 sind anstelle der Bilanz/GuV-Posten nach HGB die Positionen der Einnahmen-Überschussrechnung den Konten zugeordnet. Die nicht ergebnisrelevanten Konten für die Gewinnermittlung nach Paragraf 4 Abs. 3 EStG sind keiner Position zugeordnet. Falls sie trotzdem bebucht werden, fließen die Beträge in die Sonstigen Konten.
  • Bei dem Kontenrahmen handelt es sich in Bezug auf den Jahresabschluss um eine Buchungshilfe. Umschlüsselungen in den Mandanten-Programmdaten FIBU sind nicht nötig.
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