Art.-Nr. 42610 | Software

DATEV Personal-Benchmark online

DATEV Personal-Benchmark online

Datenqualität: Nutzung anonymisierter Echtdaten

Datenquantität: Über die DATEV-Cloud abgerechnete Lohnabrechnungen stehen in anonymisierter Form für die Gehaltsanalysen zur Verfügung

Schnelligkeit: Auswertungen sind sofort verfügbar

Hinweis
Monatlich kündbar

Die Online-Anwendung DATEV Personal-Benchmark online basiert auf der großen Datenmenge, die in der DATEV-Cloud zur Verfügung steht.

Mit der Cloud-Anwendung DATEV Personal-Benchmark online lassen sich Gehalts-Benchmarks generieren. Folgende Parameter können entweder manuell für (potenzielle) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingegeben werden oder durch die Auswahl eines abgerechneten Mitarbeiters automatisch befüllt werden:

  • Beruf
  • Ort auf Postleitzahlebene
  • Unternehmensbranche
  • Anzahl der Angestellten im Unternehmen
  • Berufserfahrung
  • Ausbildungsabschluss
  • Betriebszugehörigkeit

Die Anwendung errechnet mit Hilfe dieser Angaben, echten DATEV-Gehaltsabrechnungen und künstlicher Intelligenz einen prognostizierten Marktwert für die (potenziellen) Angestellten in Form eines Jahresgesamtbruttos.

Neben der Berechnung eines marktüblichen Gehalts, stehen grafisch hochwertig aufbereitete Analysen zur regionalen Gehaltsverteilung hinsichtlich ähnlicher Angestellten zur Verfügung, wie auch zur Vergabe von Gehaltsbestandteilen, beispielsweise Weihnachtsgeld oder betriebliche Altersvorsorge.

Personal-Benchmark online bestellen

Kanzleien

Kanzleien können die Anwendung Personal-Benchmark online entweder über den DATEV Shop (siehe Bestellbutton oben) erwerben oder über den DATEV Arbeitsplatz. Mit Hilfe der MyDATEV Mandantenregistrierung kann aus dem DATEV Arbeitsplatz heraus eine mandantengenutzte Beraternummer bestellt werden, ebenso die Anwendung DATEV Personal-Benchmark online und ein Authentifizierungsmedium (DATEV SmartLogin). Auch die Zugriffsrechte für DATEV Personal-Benchmark online lassen sich in der Mandantenregistrierung administrieren.

Die Einrichtung von Mandanten für DATEV Online-Anwendungen findet künftig zentral in der MyDATEV Mandantenregistrierung statt. Mehr Infos dazu im Hilfe-Dokument 1002326 .

Hinweis: Es kann bis zu 30 Minuten dauern, bis Sie die Anwendung nach dem Kauf nutzen können.

DATEV Personal-Benchmark online ist Teil des DATEV Mehrwert-Angebots.

Unternehmen

DATEV ist ein Zusammenschluss steuerberatender, wirtschaftsprüfender und rechtsberatender Berufe. Deshalb nutzen Sie unsere Produkte und Dienstleistungen immer in enger Abstimmung mit einem DATEV-Mitglied (z. B. Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Rechtsanwalt).

Ihr Vorteil: In Kombination mit Ihrer Steuerberatung optimiert DATEV-Software Ihre Arbeitsprozesse von Grund auf. So erreichen Sie maximale Sicherheit und Stabilität in Ihren Unternehmensabläufen.
Außerdem profitieren Sie neben der leistungsfähigen und kompatiblen Software auch von einem exzellenten Service-, Schulungs- und Fachliteraturangebot. Dadurch werden etwaig aufkommende Fragen sofort umfassend gelöst, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden reibungslos arbeiten können.

Unternehmen können die Anwendung Personal-Benchmark online über den DATEV Shop erwerben. Je nach Form der Zusammenarbeit (Unternehmen im Leistungsverbund) ist für die Bestellung die Zustimmung der Kanzlei notwendig.

nach oben
DATEV-Cloud_Signet_150x100

Verfügbar in der DATEV-Cloud

Diese Lösung ist auch über DATEV-Cloud-Sourcing nutzbar.

Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/cloud-sourcing .

DATEV-Gehaltsanalysen für 90 Prozent aller Angestellten möglich

Ihre Vorteile:

  • KI-unterstützte Analyse auf Echtdatenbasis
  • Ableitung finanzieller Anreize für die Gehaltsgestaltung
  • Unterstützung bei der Gehaltsbestimmung
    • Mitarbeiterbindung durch finanzielle Anreize
    • Optimierung der Gehaltsgestaltung
    • Ermittlung des marktüblichen Gehalts sowie weitere Gehaltsbestandteile, wie Weihnachtsgeld
  • Um noch mehr Vergleiche zu ermöglichen, werden bei Bedarf (wenn die Datengrundlage zu niedrig ist) ähnliche Tätigkeitsschlüssel zusammengefasst und so Berufs-Cluster gebildet.
nach oben

Hinweise für Nutzer von DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt .

LODAS

Zustimmung zur Nutzung der Auftragsdaten zur Anonymisierung gemäß Anonymisierungsvereinbarung (Ziffer 15) in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung für Anwender der Lohnabrechnungssoftware DATEV LODAS.

Lohn und Gehalt

Mit dem Erwerb des Produkts DATEV Personal-Benchmark online stimmen Sie zu, dass im Rahmen des Monatsabschlusses (inkl. anschließendem Daten senden) die zusätzlich benötigten Lohnergebniswerte aus der Lohnabrechnungssoftware DATEV Lohn und Gehalt in die DATEV-Cloud bereitgestellt werden.

Sie haben die Möglichkeit, die Daten für 24 Monate, rückwirkend ab dem letzten abgerechneten Monat, aus dem Programm Lohn und Gehalt für DATEV Personal-Benchmark online bereitzustellen. Übergeben Sie hierfür initial die Lohndaten des entsprechenden Mandanten über die Programmverbindungen an Personal-Benchmark online.

Ansonsten werden, nachdem Sie die Lizenz erworben und das erste Mal Daten aus Lohn und Gehalt an die Cloud gesendet haben, erstmalig Abrechnungswerte für die Anwendung DATEV Personal-Benchmark zur Verfügung gestellt.

nach oben

Der gewünschte Beruf, der genaue Ort auf Postleitzahlebene, Unternehmensbranche, Anzahl der Angestellten, Berufserfahrung, Ausbildungsabschluss und Betriebszugehörigkeit werden vom Anwender erfasst. Für die selbst definierten Kriterien wird eine Prognose für den Marktwert für den Angestellten oder Bewerber errechnet und eine Gehaltsanalyse durchgeführt.

Die Marktwertprognose berechnet hier den üblichen Marktwert für einen ausgewählten Arbeitnehmer. Die Eingabemaske wird automatisch mit den Parametern des Arbeitnehmers aus dem DATEV-Lohnprogramm befüllt.

Voraussetzung für eine automatische Befüllung der Felder ist eine Lohnabrechnung mit DATEV Lohn und Gehalt oder LODAS.

Gehaltsanalyse mit Mitarbeiterauswahl

Gehaltsanalyse nach Eingabe von Parametern

nach oben
nach oben

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!