Art.-Nr. 79207 | Ganztagsberatung vor Ort

Einsatz von DATEV E-Steuern - mehr Effizienz und Transparenz gewinnen

Einsatz von DATEV E-Steuern - Effizienz und Transparenz gewinnen

Elektronischer Erstellungsprozess der Steuererklärung

Digitale Ablage steuerrelevanter Dokumente

Von der elektronischen Steuerkontoabfrage bis zur elektronischen Übermittlung

Modernes und sicheres Arbeiten mit DATEV E-Steuern

Wissensgebiet
Programmwissen
Methodik
Ganztagsberatung vor Ort
Dauer
je nach Inhalt / gewünschten Umfang ca. 1 Tag/e

Mit dieser Beratung zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen die DATEV-Steuerprogramme bieten, um den Prozess der elektronischen Steuererklärung in Ihrer Kanzlei einzuführen und effizient zu gestalten.

In den vergangenen Jahren wurden durch den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung zahlreiche Verfahren auf den elektronischen Datenaustausch umgestellt. Der DATEV E-Steuern-Prozess unterstützt Sie bei der elektronischen Abwicklung einer Steuererklärung. Wir beraten Sie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten, die Ihnen mit den DATEV Steuerprogrammen bei der Implementierung dieses Prozesses in Ihrer Kanzlei zur Verfügung stehen. Sie werden mit allen wichtigen Programmlösungen vertraut gemacht, können den E-Steuern-Prozess umsetzen und kennen die Voraussetzungen zur Integration der Vollmachtsdatenbank.

Bei Interesse an dieser Leistung hilft Ihnen auch Ihr kundenverantwortlicher Ansprechpartner der DATEV gerne weiter.

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  • Analyse der bestehenden Kanzlei-Prozesse zur Steuerdeklaration
  • Aufzeigen von Prozessverbesserungen und Möglichkeiten der Effizienzsteigerung durch Erläuterung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten:
    • DATEV Meine Steuern
    • Elektronische Steuerkontoabfrage
    • Vorausgefüllte Steuererklärung
    • Elektronische Freizeichnung durch Mandanten
    • Elektronische Übermittlung der Erklärung
    • Elektronische Bescheiddatenübermittlung (Digitaler Verwaltungsakt)
    • Digitale Nachreichung von Belegen an die Finanzverwaltung
    • Einspruch einzulegen und elektronisch zu übermitteln
    • Einsatz der neuen Funktion „elektronische Übermittlung vom Antrag der Vorauszahlung"
  • Entscheidung der Kanzleiinhaber und Kanzleimitarbeiter über den zukünftigen Prozess-Standard
  • Vermittlung von wichtigen Programmfunktionen zur Bearbeitung des festgelegten Kanzlei-Prozesses der elektronischen Steuerdeklaration
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