Art.-Nr. 12216 | Mandanten-Info-Broschüre
Zollpapiere (E-Book)

Zollpapiere bei Import und Export erstellen
Vollständigkeit, Korrektur und Aufbewahrung beachten
Abweichende Fristen im Außenwirtschaftsrecht einhalten
Wählen Sie zunächst eine Berufsgruppe und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Wählen Sie zunächst eine Berufsgruppe und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Zollpapiere bei Import und Export erstellen
Vollständigkeit, Korrektur und Aufbewahrung beachten
Abweichende Fristen im Außenwirtschaftsrecht einhalten
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 12216
Alle relevanten Zolldokumente richtig ausfüllen und vollständig beilegen.
Sendungen außerhalb der EU und in Staaten Europas, die nicht zum europäischen Zollgebiet gehören, müssen Zollpapiere beigelegt werden.
Zollpapiere sind alle Arten von Dokumenten und Formularen, die bei der Einreise und bei der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr in und aus einem oder mehreren Ländern bei der Gestellung benötigt werden oder die zur Nutzung von steuerlichen Vergünstigungen zusätzlich zur Zollabfertigung vorlegt werden müssen.
Die Vielzahl an unterschiedlichen Dokumenten ist insbesondere für Einsteiger in das internationale Geschäft oft verwirrend.
Die Broschüre bildet Grundlagen ab und gibt einen Überblick zur folgenden Fragen:
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder
auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 12216
Alle relevanten Zolldokumente richtig ausfüllen und vollständig beilegen.
Fragen zu Umfang und Bestellung beantwortet Ihnen gerne ein DATEV-Mitarbeiter:
0800 3283825 oder Kontakt Hilfe und Unterstützung bei der Arbeit mit unseren Produkten Häufigste Fragen zur BestellungSie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!