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Darstellung der umsatz-, verbrauchsteuerlichen sowie der zollrechtlichen Besonderheiten
Erscheinungstermin: Juni 2020
Unternehmen der Im- und Exportbranche müssen diverse zollrechtliche und umsatzsteuerliche Regelungen beachten. Sofern sie mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handeln, sind zusätzlich die entsprechenden Verbrauchsteuergesetze zu berücksichtigen.
Für Unternehmen geht es dabei um die Regelungen zur Ein- und Ausfuhr sowie zum innergemeinschaftlichen Handel. Zollrechtlich geht es bei der Einfuhr um die Erhebung von Einfuhrabgaben (Zöllen). Bei der Ausfuhr geht es im Wesentlichen um die Exportkontrolle, da die EU keine Ausfuhrzölle erhebt.
Für Unternehmen ist es in vielen Konstellationen wirtschaftlich sinnvoll, eingeführte Waren nicht direkt bei der Einfuhr verzollen zu müssen. Für diese sind deshalb zwei Nichterhebungsverfahren, nämlich das Versandverfahren und das Zolllager, von besonderer Bedeutung.
Das Kompaktwissen stellt die praxisrelevanten umsatz-, verbrauchsteuerlichen und zollrechtlichen Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen dar. Der Themenbereich für Herstellung sowie Be- und Verarbeitungsfälle wird in der Ausgabe Das international tätige verarbeitende Gewerbe behandelt.
Im- und Exportbranche
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Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
Der Autor ist als selbstständiger Steuerberater in Hamburg tätig. Er berät Mandanten wie auch Steuerberater in speziellen steuerlichen Fragen.
Schwerpunkte seiner heutigen Tätigkeit bilden die Beratung in den Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts.
Daneben berät er Expatriates vorrangig aus dem Anglo-Amerikanischen Rechtskreis, die in Deutschland leben und arbeiten. Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich in der Beratung solcher Mandanten und ihrer Berater.
Peter Scheller veröffentlicht zu vorgenannten Themen Artikel in der Fachpresse und hält hierzu Vorträge.
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