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Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
Erscheinungstermin: Dezember 2024
Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Errichtung eines einheitlichen Unternehmensbasisregisters in Verbindung mit der Einführung einer einheitlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer für Unternehmen beschlossen.
Konkret ist vorgesehen, dass das Statistische Bundesamt als zuständige Behörde ein Register über Unternehmensbasisdaten errichtet und verantwortet. Dieses Basisregister soll alle in Deutschland wirtschaftlich aktiven Einheiten mit deren fest definierten Merkmalen abbilden.
Damit wird die mehrmalige Übermittlung von Unternehmensdaten an verschiedene Register in Zukunft vermieden werden. Gegenwärtig umfasst die deutsche Registerlandschaft rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die bisher kaum miteinander vernetzt sind.
Jedem Unternehmen soll nun eine bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung zugeordnet werden.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat darüber informiert, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung und somit automatisch ab November 2024 zugeteilt werden soll.
Die Vergabe erfolgt entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto.
Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen registerführenden Verwaltungsbehörden erfolgt dann mithilfe der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer über das Basisregister.
Übergreifendes Ziel des Gesetzes ist es, die Unternehmen durch eine Reduzierung von bürokratischen Pflichten zu entlasten und zudem für Effizienz- und Qualitätssteigerungen in der Verwaltung und öffentlichen Statistik zu sorgen.
Die Mandanten-Info ermöglicht einen schnellen Einstieg in die Thematik und informiert Ihre Mandantinnen und Mandanten über die Hintergründe sowie den Umgang mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) und dem zugehörigen Register beim Statistischen Bundesamt.
Unternehmensbasisdatenregister und einheitliche Wirtschaftsnummer
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Rechtsanwalt
Herr Jahn berät und begleitet Menschen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts.
Als gelernter Industriekaufmann und Rechtsanwalt sowie mit seiner Erfahrung in den Bereichen Außenwirtschaftsrecht/
Exportkontrolle, Außenhandel, Prozessmanagement, eAkten/Document-Management-Systemen, ist er sowohl in Rechtsthemen als auch zu Fragen von Compliance-Management, Personalführung, Handhabung von LegalTechnology-Projekten, Rechtsgebiete:
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