Art.-Nr. 12344 | Mandanten-Info-Broschüre
Rechtssichere Erklärungen im Mietverhältnis: Kündigung aus wichtigem Grund (E-Book)
Kündigungsgründe
Abmahnung
Beweis des Fehlverhaltens
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Art.-Nr. 12344
Die Broschüre erläutert rechtssicher, wie eine solche Kündigung Erfolg haben kann
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Für Vermieter liegt der wichtige Grund meistens in der Nichtzahlung der Miete.
Fristlose Kündigungen von Mietern aus wichtigem Grund kommen in der Praxis eher selten vor, sie können ohnehin jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist fristgemäß kündigen. Nicht jedes Fehlverhalten von Mietern reicht für einen Kündigungsgrund aus, und in der Regel muss zuvor eine Abmahnung erfolgen. Selbst wenn das Fehlverhalten der Mieter im Streitfall beweisbar ist, hat ein Räumungsrechtsstreit nur Erfolg, wenn die Kündigungserklärung sorgfältig vorbereitet wurde.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten, welche Gründe bei einer Kündigung als wichtig gelten und was bei einer Kündigung aus wichtigem Grund alles beachtet werden sollte.
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