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DATEV bietet Lösungen für ...
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Die Broschüre erläutert rechtssicher, wie eine solche Kündigung Erfolg haben kann
Erscheinungstermin: September 2022
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Für Vermieter liegt der wichtige Grund meistens in der Nichtzahlung der Miete.
Fristlose Kündigungen von Mietern aus wichtigem Grund kommen in der Praxis eher selten vor, sie können ohnehin jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist fristgemäß kündigen. Nicht jedes Fehlverhalten von Mietern reicht für einen Kündigungsgrund aus, und in der Regel muss zuvor eine Abmahnung erfolgen. Selbst wenn das Fehlverhalten der Mieter im Streitfall beweisbar ist, hat ein Räumungsrechtsstreit nur Erfolg, wenn die Kündigungserklärung sorgfältig vorbereitet wurde.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten, welche Gründe bei einer Kündigung als wichtig gelten und was bei einer Kündigung aus wichtigem Grund alles beachtet werden sollte.
Rechtssichere Erklärungen im Mietverhältnis: Kündigung aus wichtigem Grund
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht; Partner der auf das Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Breiholdt Rechtsanwälte in Berlin.
Studium an der Freien Universität zu Berlin, Referendariat am Kammergericht.
Zulassung als Rechtsanwalt 1995, Fachanwalt für Steuerrecht seit 2000.
Von 1995 bis 1997 Rechtsanwalt bei einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.
Von 1998 bis 2011 Partner einer wirtschaftsberatenden Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten im Immobilien- und Wirtschaftsrecht.
Sprecher des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein.
Mitglied im "Berliner Steuergespräche e.V.".
Laufende Vortragstätigkeit für die Deutsche Anwaltsakademie und das Deutsche Anwaltsinstitut, den Berliner und Hamburger Anwaltsverein.
Laufende Autorentätigkeit für Fachzeitschriften.
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