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Durch geeignete Maßnahmen regeln, was unbedingt geregelt sein muss
Erscheinungstermin: Januar 2023
Unfälle, Krankheiten oder das plötzliche Ableben können jeden treffen. Es liegt daher auf der Hand, dass es in jedem Unternehmen einen Notfallplan geben sollte – geht es doch darum, den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren, sich selbst und die Unternehmerfamilie abzusichern.
Unternehmen und die zugehörigen Unternehmensfamilien sind immer auch vom Unternehmer bzw. der Unternehmerin abhängig. Daher sollte jedes Unternehmen einen „Notallplan für Unternehmer“ vorhalten, wenn der Unternehmer bzw. die Unternehmerin unerwartet ausfällt oder gar verstirbt. Wer wird Nachfolger, auf wen geht das Unternehmen über, kann dieses fortgesetzt werden und ist dieses handlungsfähig? Was passiert durch die (nicht) geregelte Nachfolge? Auf wen geht das Vermögen über und welche Steuerzahlungen werden ausgelöst? Welche Auswirkungen ergeben sich für die Familie des Unternehmers bzw. der Unternehmerin und ist diese ausreichend versorgt? Wie können die wesentlichen Dinge geregelt werden und durch geeignete Maßnahmen abgesichert werden? Was sollte unbedingt beachtet werden?
Im Kompaktwissen „Notfallplanung für Unternehmerinnen und Unternehmer“ werden die wesentlichen Aspekte der Notfallplanung kompakt aufgezeigt. Diese reichen von der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, über Grundsätze des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts bis hin zur Erstellung von Notfallordnern, Vollmachten zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Unternehmers/der Unternehmerin und der privaten Vorsorge.
Notfallplanung für Unternehmerinnen und Unternehmer
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Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm.
Dr. Ulrich Möhrle, Jahrgang 1965, ist Partner in der multidisziplinären Kanzlei Möhrle Happ Luther. Als Rechtsanwalt und Steuerberater berät er schwerpunktmäßig Familienunternehmen in allen unternehmerischen Fragestellungen. Dabei betreut er seine Mandanten – Unternehmer, Eigentümer, Familien und Unternehmen – umfassend und begleitet sie in allen Phasen des Unternehmenszyklus, insbesondere bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung. Dazu gehören strategische und steuerliche Gestaltungsberatung, individuelle Nachfolgekonzepte, Testamentsvollstreckung sowie die Umsetzung von Familienstrategien und Corporate Governance Kodexen.
Bei der Beratung legt Dr. Ulrich Möhrle großen Wert auf ein vertrauensvolles Miteinander und bezieht neben dem fachlichen Aspekt auch die individuellen Lebensumstände mit ein, um den für den Mandanten bestmöglichen Weg zu wählen.
Darüber hinaus ist Dr. Ulrich Möhrle als Redner, Referent und Autor aktiv und bringt seinen großen Erfahrungsschatz sowie seine Beratungspraxis in Fachvorträge und Publikationen ein. Daneben übernimmt er verschiedene Aufsichts- und Beiratstätigkeiten und engagiert sich in sozialen Projekten.
Möhrle Happ Luther ist mit 400 Mitarbeitern an den Standorten Hamburg, Berlin und Schwerin eine der führenden Kanzleien Norddeutschlands. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte arbeiten hier fachübergreifend zusammen.
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