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Neuerungen im Steuerverfahrensrecht und Meldeverpflichtung für Betreibende digitaler Plattformen
Erscheinungstermin: Mai 2023
Eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei der Betriebsprüfung wird seit langem gefordert.
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts soll nun erreicht werden, dass Außenprüfungen zeitnaher abgeschlossen werden. Für Prüfende und Steuerpflichtige gelten neue Anforderungen, wie z.B. erweiterte Mitwirkungspflichten für Unternehmen oder die geplante verkürzte Ablaufhemmung. Gleichzeitig versucht der Gesetzgeber einen erneuten Anlauf auf ein deutsches Standard-Audit-File-Tax (SAF-T). Eine erste Einführung war bereits im JStG 2020 geplant, die es jedoch nicht ins abschließende Gesetz geschafft hat.
Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Umsetzung der DAC 7 EU-Richtlinie, die bis 31.12.2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen, sollen Betreibende digitaler Plattformen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden. Ergänzend soll künftig ein automatischer Austausch von Informationen zu Anbietern erfolgen, die in einem Mitgliedstaat der EU steuerlich ansässig sind.
Das Kompaktwissen informiert über die Neuerungen bei der Betriebsprüfung und gibt Antworten auf daraus resultierende Praxisprobleme.
Modernisierung der Betriebsprüfung
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Diplom-Finanzwirt (FH)
Herr Danielmeyer war jahrelang Betriebsprüfer und hat sich auf die Prüfung bargeldintensiver Branchen und die Vorsystemprüfung spezialisiert. Anschließend war er als hauptamtlicher Fortbilder in der Oberfinanzdirektion NRW tätig. Zu seinem Themengebiet zählten neben steuerrechtlichen Vorträgen die Ausbildung neuer Fallstudientrainer und die Gestaltung der Kommunikationstrainings für den Außenprüfungsbereich. Aktuell ist er im Betriebsprüfungsreferat u.a. für die Prüfungstechniken der Außendienste zuständig. Er ist Gastdozent an der Bundesfinanzakademie in Berlin und Brühl.
Viktor Rebant ist als Manager im Bereich Tax Technology bei Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB tätig.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Tax CMS, der Compliance-konformen Gestaltung von Prozessen (u. a. IKS, GoBD, KassenG), der digitalen Betriebsprüfung und der Digitalisierungsberatung. Zudem berät er überwiegend in der Schnittstelle zwischen IT und Steuerrecht.
Herr Rebant ist Mitglied des Fachausschusses "Aus- und Weiterbildung" im Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt). Er ist zudem Referent und Autor in den zuvor genannten Themenkomplexen.
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