Art.-Nr. 12683 | Mandanten-Info-Broschüre

Kassen-Nachschau (E-Book)

Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer

NEU: Software AmadeusVerify

Ab 01.01.2025 elektronische Kassenmeldung möglich (BMF-Schreiben vom 28.06.2024)!

Anwendungserlass des BMF zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO)

Kassenprüfung möglich ohne vorherige Ankündigung

Hinweis
Ab 01.01.2025 elektronische Kassenmeldung möglich (BMF-Schreiben vom 28.06.2024)!
Erscheinungstermin
Juni 2024
Seitenzahl
16 Druckseiten
Dateiformat
EPUB + PDF

Ab 01.01.2025 elektronische Kassenmeldung möglich (BMF-Schreiben vom 28.06.2024)!

Nach § 146b AO können zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben seit dem 01.01.2018

  • Prüfende der Finanzbehörde,
  • ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung,
  • während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten,
  • Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten,
  • um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können.

Die Kassen-Nachschau umfasst die Prüfung elektronischer Aufzeichnungen und Papier-Aufzeichnungen (hier auch möglich bei offener Ladenkasse). Testkäufe und Beobachtungen vor Ort sind zulässig, ohne dass sich Prüfende zu erkennen geben oder ausweisen müssen. Auch die sofortige Überleitung in eine Umsatzsteuersonderprüfung bzw. Außenprüfung ist möglich.

Ganz aktuell wird von der Finanzbehörde zusätzlich die Software AmadeusVerify der Gastro-MIS GmbH eingesetzt. Mit dieser Software können unter anderem QR-Codes auf ausgabepflichtigen Kassenbelegen mit Hilfe eines Tablets, Handys, etc. eingescannt und eine Validierung der Angaben der zTSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) in Sekundenschnelle vorgenommen werden. Dadurch hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zu prüfen, ob die Einzeldaten des elektronischen Aufzeichnungssystems manipulationssicher über die zTSE protokolliert und gespeichert werden.

Mandantinnen und Mandanten mit bargeldintensiven Betrieben sollten unbedingt auf die Kassen-Nachschau vorbereitet sein sowie sämtliche „Spielregeln“ beachten bzw. einhalten, um Hinzuschätzungen im Rahmen einer Außenprüfung zu vermeiden.

nach oben

Bestandteil von Mandanten-Info comfort

Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.

Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .

nach oben

Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.

Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.

nach oben
nach oben

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!