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Prüffähigkeit, Umsatzsteuer, elektronische Rechnungen und Besonderheiten der Bauindustrie
Zum 01.01.2025 wird die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028 in Deutschland eingeführt. Auch die Bauindustrie ist hiervon betroffen.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen wird, sowie in einem Format vorliegt, das die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Auch die E-Rechnung im Baubereich muss prüffähig sein, denn nur dann muss der Auftraggeber tatsächlich bezahlen. Es sind hierbei Abschlagsrechnungen, Skonti und Mehrwertsteuer zu berücksichtigen, was in der Praxis immer wieder Fragen aufwirft.
Abgerundet wird die Darstellung durch einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten von Auftragnehmern bei Zahlungsverzug des Auftraggebers. Ebenso zeigt das Kompaktwissen, welche Übergangsregelungen existieren und welche Lieferungen und Leistungen von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen sind.
Die ordnungsgemäße E-Rechnung im Baubereich
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Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Professor Dr. Mark von Wietersheim ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2009 ist er auch Geschäftsführer des gemeinnützigen forum vergabe e.V.
In seinen Tätigkeiten als Rechtsanwalt und Inhouse-Jurist im DB-Konzern hat er eine Vielzahl von Bau- und Infrastrukturprojekten und die damit zusammenhängenden Vergaben betreut. Mehrere Jahre hat er im Hauptausschuss des DVA an der Fortschreibung der VOB/B und VOB/C mitgewirkt.
Professor Dr. von Wietersheim hat einen Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück. Zu den Themen Privates Baurecht und Vergaberecht hat er viele Vorträge gehalten sowie zahlreiche Bücher und Artikel veröffentlicht oder als Herausgeber betreut.
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