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Neue Vorgaben für die Verlustverrechnung bei der GmbH
Die Möglichkeit, Verluste steuerlich zu verrechnen, hat erhebliche Bedeutung für die Steuerlast eines Unternehmens. Mit den Regeln für den Verlustausgleich hat der Gesetzgeber ein komplexes Untersystem des Steuerrechts geschaffen.
Coronabedingt hat der Gesetzgeber für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2023 die Möglichkeit des Verlustrücktrags von 1 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro erhöht. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 beträgt der Höchstbetrag für den Verlustrücktrag wieder – wie zuvor – 1 Mio. Euro.
Im Zuge des Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die Möglichkeit des Verlustvortrages erhöht. Allerdings nach dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss nicht in der Höhe, wie es ursprünglich geplant war: Es bleibt dabei, dass der Verlustvortrag bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. Euro in vollem Umfang möglich ist. Für den überschießenden Betrag wird die Möglichkeit des Verlustvortrages für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 von 60 % auf 70 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, die 1 Mio. Euro übersteigen, erhöht. Die ursprünglich geplante stärkere Erhöhung wurde im Vermittlungsausschuss reduziert. Ob diese Erhöhung tatsächlich einen großen Effekt haben wird, bleibt abzuwarten. Allerdings zeigen die geschilderten Änderungen, dass dieses Thema nach wie vor aktuell ist.
Die Kompaktwissen-Ausgabe behandelt sowohl die materiellen als auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und Folgen der steuerlichen Verlustverrechnung bei der GmbH. Ein Schwerpunkt des Buchs liegt auf der Wechselbezüglichkeit von steuerlichen Verlusten und den gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens. Darüber hinaus zeigt die Ausgabe die Grenzen durch das Steuerverfahrensrecht beim Rück- und Vortrag von Verlusten.
Verlustverrechnung bei der GmbH, 4. Auflage (E-Book)
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Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Christopher Lieb berät und vertritt Unternehmen und Freiberufler zu gesellschaftlichen Fragestellungen. Er ist darüber hinaus spezialisiert auf Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Er ist Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm und ständiges Mitglied des gemeinsamen Fachprüfungsausschusses „gewerblicher Rechtsschutz“ der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg.
Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
Stefan Runstuk berät und vertritt seit über 25 Jahren mittelständische Unternehmen und Unternehmer u.a. zu gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und insolvenzrechtlichen Themen. Er ist hierbei insbesondere an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht tätig.
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