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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Interimsgeschäftsführung
Allgemeine Lebensrisiken wie Unfall oder schwere Krankheit abzusichern, ist für Unternehmer von besonderer Bedeutung. Neben der Regelung privater Angelegenheiten muss auch die reibungslose Fortsetzung des Geschäftsbetriebs gesichert sein, um nicht in die Unternehmenskrise zu schlittern.
In der privaten und unternehmerischen Vorsorge hat sich in den letzten zwei Jahren einiges geändert. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde reformiert und die Vertretungsregelungen angepasst. Zum 01.01.2023 hat der Gesetzgeber das Betreuungsrecht grundlegend reformiert. Dabei handelt es sich um die umfassendsten Änderungen seit seiner Einführung 1992.
Ziel der Reform ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Die gesetzlichen Änderungen betreffen sowohl den Betreuten als auch den Betreuer. Im Mittelpunkt des neuen Betreuungsrechts stehen die Wünsche der Betroffenen. Die Betreuung wurde um ein beschränktes Recht der Ehegatten auf gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge ergänzt.
Das Kompaktwissen zeigt die Möglichkeiten der privaten Absicherung durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und liefert Denkanstöße für Vorsorgemöglichkeiten im unternehmerischen Bereich. Dabei werden auch die Besonderheiten verschiedener Rechtsformen, wie etwa bei der GmbH oder der Partnerschaftsgesellschaft besprochen.
Vorsorge treffen - Unternehmen sichern, 4. Auflage
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Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
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