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Nachweisführung der Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
Erscheinungstermin: Februar 2020
Unternehmer, die Waren in andere EU-Länder liefern, müssen beleg- und buchmäßig nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen. Seit 2014 gibt es eine einfache und rechtssichere Nachweisführung. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 wurde als neuer Nachweis eine Gelangensvermutung in Beförderungs- und Versendungsfällen mit Wirkung zum 01.01.2020 eingefügt.
Die aktualisierte Mandanten-Info „Innergemeinschaftliche Lieferungen“ erörtert die wichtigsten Punkte der Nachweisregelungen unter Berücksichtigung des Jahressteuergesetzes 2019. Sie unterstützt so Ihre Mandanten bei der Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen innergemeinschaftliche Lieferungen.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Innergemeinschaftliche Lieferung
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Diplom-Finanzwirt
Michael Langer, geb. 1954, ist Diplom-Finanzwirt. Er war über 30 Jahre in der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen im Bereich Umsatzsteuerharmonisierung in der EU sowie als Referent in einem der für nationales Umsatzsteuerrecht zuständigen Referate tätig.
Seine Schwerpunkte sind Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsverkehr, Leistungsort und das Besteuerungsverfahren. Er ist Autor bzw. Koautor zahlreicher Bücher und Aufsätze zum Umsatzsteuerrecht.
Zudem ist Michael Langer Mitherausgeber und Autor des Umsatzsteuer-Kommentars Reiß/ Kraeusel/ Langer sowie Autor zur Umsatzsteuer bei weiteren Kommentaren.
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