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Was Sie beim Ruhestand im Ausland steuerlich beachten müssen
Erscheinungstermin: August 2023
Rentner und Pensionäre von heute haben schon vieles von der Welt gesehen. Nicht verwunderlich, wenn da der Wunsch entsteht, seinen Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen. Doch egal welches Traumziel Ruheständler ansteuern, sie müssen grundsätzlich auf ihre Alterseinkünfte in Deutschland Steuern zahlen.
Wo und wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt am Ende von verschiedenen Faktoren ab: Unter anderem davon, ob der Mandant in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommenspflichtig ist, ob es sich um eine gesetzliche Rente oder Pension handelt und ob mit dem Zielland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Der Wegzug ins Ausland bringt daher einige steuerliche Fragen mit sich, auch wenn es „nur“ um die Rente geht.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten mit der kompakten Broschüre über die grundsätzlichen Aspekte zur Versteuerung von Renteneinkünften, die sich durch die Verlagerung des Wohnsitzes in das Ausland ergeben.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Rente im Ausland - Steuerliche Aspekte
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Steuerberater
Ralph Homuth ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Hamburg. Seine Heimatinsel Sylt verließ er 5 Jahre nach seiner Berufsausbildung in einem Steuerbüro, um in Hamburg in der Filmbranche tätig zu werden. Hier arbeitete er zunächst als Filmgeschäftsführer. Später leitete er eigenverantwortlich als Produktionsleiter die Herstellung von Fernsehserien- und Filmproduktionen. Er war insgesamt 15 Jahre im Finanzbereich der Filmbranche tätig, u. a. für Studio Hamburg, Network Movie, die neue deutsche Filmgesellschaft, Filmpool und andere Filmhersteller.
Nach seinem berufsbegleitenden Bachelorstudium in Betriebswirtschaft absolvierte er sein Masterstudium in Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht und schließlich das Steuerberaterexamen.
Im Jahr 2015 veröffentlichte Ralph Homuth seine Abschlussarbeit über die „Besteuerung ausländischer Künstler im Rahmen einer Filmproduktion im Inland“. Seit 2016 folgten zahlreiche Aufsätze insbesondere für einen Steuerrechtsverlag.
Als Pionier veröffentliche Ralph Homuth im Jahr 2018 einen Aufsatz für einen Steuerrechtsverlag zu steuerlichen Aspekten rund um Blogger, Influencer, Youtuber und Co. Seitdem schreibt er ebenfalls als Blogger für einen Experten-Blog. Im Jahr 2020 veröffentlichte er sein Buch „Vom Influencer zum Insolvenzer“.
Seine Spezialgebiete sind die Immobilien- und Medienbranche sowie das internationale Steuerrecht. Zu seinen Mandanten und Geschäftspartnern zählen Medienunternehmen, Filmproduzenten, Künstler sowie Blogger, Influencer, Let’s Player und Youtuber.
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